Ab sofort ist die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) schneller möglich.
Für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) ist eine Änderung in der Förderrichtlinie in Kraft getreten. Neu ist, dass Unternehmen direkt nach Antragstellung mit der Umsetzung ihrer Vorhaben beginnen können – zuvor mussten sie auf die Antragsbewilligung warten, um eine Förderung zu erhalten. Durch die neue Regelung können jährlich Invesitionen in Höhe von etwa drei Mrd. Euro und damit verbundene Endenergieensparungen von etwa sieben Terrawattstunden (TWh) schneller realisiert werden.
Ausführliche Informatioen sind in der Pressemitteilung des BMWK nachzulesen.