Viele Menschen in den Hochwassergebieten haben ihr ganzes Hab und Gut verloren. Sie stehen in den kommenden Monaten und Jahren vor der enormen Aufgabe, die Schäden des Hochwassers 2021 zu beseitigen. Um sie dabei zu unterstützen, wurden Ausnahmen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht. Den Betroffenen wird so ermöglicht, beim Wiederaufbau die Energieeffizienz des Gebäudes und das emissionsfreie Heizen auf Basis erneuerbarer Energien zu berücksichtigen.
Als Betroffene des Hochwassers gelten Personen, deren Gebäude in einem betroffenen Gebiet stehen und als direkte Folge des Hochwassers Schaden genommen haben. Als betroffene Gebiete zählen diejenigen Gebiete, die von den zuständigen Landesbehörden als solche anerkannt werden.
Mit dem Verwendungsnachweis bzw. der Bestätigung nach Durchführung (BnD) ist für die Inanspruchnahme der Ausnahmeregelungen ein formloser Nachweis des Landkreises oder der Kommune über die Betroffenheit der Antragsstellenden einzureichen. Als Service werden BMWi, KfW und BAFA dazu zeitnah auf ihren Webseiten auch ein Musterformular bereitstellen, das für diese Bestätigung genutzt werden kann.
Welche Ausnahmen für Betroffene des Hochwassers 2021 bei der Beantragung einer Förderung im Rahmen der BEG möglich sind, können Sie auf www.energiewechsel.de (Punkt 1.2 Hochwasserhilfe und BEG) nachlesen.