Ab dem 01.01.2021 ist für eine Förderung von BEG-Einzelmaßnahmen durch das BAFA sowohl für Wohn- als auch Nichtwohngebäude ein Eintrag in die Energieeffizienz-Expertenliste notwendig. Das gilt für die Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Expertinnen und Experten, die bisher Nachweise für Einzelmaßnahmen in der KfW-Förderung erstellen konnten, können das nun auch in der Einzelmaßnahmenförderung des BAFA. Ein neuer Antrag in der Expertenliste ist in der Regel nicht erforderlich.
Bis Sommer 2021 bleiben die Programme der KfW für Effizienzhäuser und -gebäude unverändert. Ab dem 01.07.2021 werden BAFA (Zuschuss) und KfW (Kredit mit Tilgungszuschuss) die Einzelmaßnahmen der BEG gemeinsam fördern. Effizienzhäuser und -gebäude werden dann aber auch weiterhin – nun aber nach den neuen BEG-Anforderungen – von der KfW in der Kredit- und zunächst auch in der Zuschussvariante gefördert. Ab 01.01.2023 wird die Umstellung abgeschlossen. Für alle drei Programme, also Effizienzhaus (BEG WG), Effizienzgebäude (BEG NWG) und Einzelmaßnahmen (BEG EM), werden dann Kredite mit Tilgungszuschuss von der KfW oder direkte Zuschüsse vom BAFA vergeben.