Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seit 01.01.2021 bereits Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss gefördert. Ab 01.07.2021 wird die KfW die folgenden Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einführen, die die bisherigen Förderprodukte der KfW ablösen werden:
- BEG WG: Effizienzhausförderung Wohngebäude (Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder direkter Zuschuss)
- BEG NWG: Effizienzhausförderung Nichtwohngebäude (Kreditförderung mit Tilgungszuschuss oder direkter Zuschuss)
- BEG EM: Einzelmaßnahmenförderung (Kreditförderung mit Tilgungszuschuss, Zuschussförderung durch BAFA)
Auf der Webseite der KfW finden Sie weitergehende Informationen zu den Produkten der KfW.
Informationen zur BAFA-Zuschussförderung für Einzelmaßnahmen erhalten Sie auf der Seite des BAFA.