Die Förderrichtlinien zur "Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)" sind final ressortabgestimmt. Wie geplant startet zum 01.01.2021 die Zuschussvariante der BEG Einzelmaßnahmen (BEG EM) beim BAFA und löst die entsprechenden Fördertatbestände des Marktanreizprogramms "Heizen mit erneuerbaren Energien" (MAP), des Anreizprogramms Energieeffizienz (APEE) sowie der Heizungsoptimierung (HZO) ab.
Die BEG Einzelmaßnahmen und die diesbezüglichen Änderungen des MAP und APEE werden vor Ende des Jahres 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Richtlinien BEG für Wohngebäude (BEG WG) und für Nichtwohngebäude (BEG NWG), die erst zum 01.07.2021 in Kraft treten, werden Anfang des kommenden Jahres veröffentlicht.
Mehr Informationen erhalten Sie in den Richtlinien zur BEG. Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie in den FAQ zur BEG.