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Welchen Zweck verfolgt die Energieeffizienz-Expertenliste?
Welchen Zweck verfolgt die Energieeffizienz-Expertenliste?
Untersuchungen in der Vergangenheit haben gezeigt, dass sowohl bei Energieberatungen als auch bei den Leistungen für energieeffizientes Bauen und Sanieren zum Teil erhebliche Qualitätsmängel auftreten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW-Bankengruppe (KfW) haben deshalb beschlossen, Expertinnen und Experten für die geförderte Energieberatung und für geförderte hocheffiziente Sanierungen und Neubauten in einer bundeseinheitlichen Liste zu führen.
Um in die Expertenliste aufgenommen zu werden, müssen die Fachleute bestimmte Anforderungen an die berufliche Ausbildung erfüllen. Darüber hinaus muss eine abgeschlossene Weiterbildung zum Thema energieeffizientes Bauen und Sanieren oder umfangreiche Praxiserfahrung nachgewiesen werden. Damit wird die Qualität bei Energieberatungen und bei der Planung und Umsetzung von energieeffizienten Neubau- und Sanierungsvorhaben sichergestellt.
Für Sie, die Verbraucherinnen und Verbraucher, hat dies den Vorteil, dass in der Expertenliste ausschließlich Expertinnen und Experten mit geprüfter Qualifikation gelistet sind. Eine Expertin oder einen Experten in Ihrer Region finden Sie schnell und bequem über die Expertensuche.
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten?
Warum brauche ich eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten?
Sie möchten energieeffizient Bauen oder Sanieren? Das ist gut – für Sie und für die Umwelt. Denn energieeffiziente Häuser bieten viele Vorteile: Sie verringern Heizkosten, bieten hohen Wohnkomfort und werden als Vorreiter für Energieeffizienz und Klimaschutz von der Bundesregierung gefördert.
Damit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer von einer Förderung profitieren, müssen die Gebäude besonderen Ansprüchen an die Energieeffizienz genügen. Mit zunehmendem energetischem Niveau steigen aber auch die Anforderungen an die Qualität der auszuführenden Arbeiten. Bei Effizienzhäusern können deshalb schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die Umsetzung eines so komplexen und technischen Vorhabens stellt somit eine große Herausforderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer dar. Hochqualifizierte Expertinnen und Experten sind daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht.
Die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen. Sie sorgen für eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung und begleiten während des Bauens die Ausführung der Energieeffizienzmaßnahmen und sichern so eine fachgerechte Umsetzung. Außerdem helfen sie den Bauenden, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren sowie Fördermittel des Bundes für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen.
Wer ist in der Energieeffizienz-Expertenliste zu finden?
Wer ist in der Energieeffizienz-Expertenliste zu finden?
In der Energieeffizienz-Expertenliste finden Sie spezialisierte Fachleute für Energieberatungen sowie für den Bau oder die Sanierung von energieeffizienten Gebäuden.
Expertinnen und Experten für den Neubau bzw. die Sanierung von Wohngebäuden finden Sie in den folgenden Kategorien:
- Energieberatung für Wohngebäude (BAFA)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Wohngebäude
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen
Diese Expertinnen und Experten beraten und planen fachgerecht, unabhängig und neutral, wenn neu gebaut oder ein vorhandenes Gebäude energieeffizient saniert werden soll. Sie erfüllen die hohen Ansprüche, die Fachleute für hocheffiziente Neubauten und Sanierungen sowie Energieberatungen mitbringen müssen.
Zu diesem Zweck werden alle Expertinnen und Experten einer umfangreichen Qualitätsprüfung unterzogen:
- Alle Nachweise über die Grund- und Zusatzqualifikationen der Expertinnen und Experten werden sorgfältig geprüft.
- Die Expertinnen und Experten müssen alle drei Jahre nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben und Praxisberichte einreichen. Diese Nachweise werden alle einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen, zudem werden die erbrachten Leistungen stichprobenartig vertieft überprüft.
Wie werden die Qualifikationen der Expertinnen und Experten überprüft?
Wie werden die Qualifikationen der Expertinnen und Experten überprüft?
Qualitativ gute Arbeit setzt in Zeiten rasanter Entwicklungen im Bereich der Gebäudeenergieeffizienz ein regelmäßig aktualisiertes Wissen zum Stand der Technik sowie eine aktive Tätigkeit in dem Arbeitsgebiet voraus. Für viele der tätigen Expertinnen und Experten stellt dies keine Neuerung dar, sondern bildet lediglich den Stand ihrer derzeitigen beruflichen Praxis ab.
Um die Qualifikationen der Expertinnen und Experten regelmäßig zu überprüfen, verfügt die Energieeffizienz-Expertenliste über ein mehrstufiges Qualitätssicherungssystem:
1. Stufe: Bei der Ersteintragung müssen die Expertinnen und Experten Nachweise über ihre Grund- und Zusatzqualifikationen erbringen. Die Nachweise werden geprüft, bevor die Expertinnen und Experten in der Datenbank freigeschaltet werden.
2. Stufe: Alle drei Jahre müssen die Expertinnen und Experten nachweisen, dass sie an Fortbildungen teilgenommen haben. Zusätzlich müssen sie für jedes Förderprogramm, für das sie weiter gelistet sein wollen, einen Nachweis ihrer praktischen Tätigkeit erbringen. Je nach Förderprogramm handelt es sich dabei um die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) oder die Planung bzw. Baubegleitung also z. B. Neubau oder Sanierung eines Effizienzhauses.
3. Stufe: Im dritten Schritt werden alle eingereichten Praxisnachweise einem automatischen Plausibilitätscheck unterzogen. Weiterhin werden stichprobenartig vertiefte Überprüfungen der erbrachten Leistungen durchgeführt. Dazu werden zunächst die für das Bauprojekt relevanten Unterlagen (Energieberatungsbericht, Effizienzhaus-Planung bzw. -Baubegleitung) auf Vollständigkeit, inhaltliche Korrektheit und Einhaltung der Förderrichtlinien geprüft. Ergibt sich aus der Unterlagenprüfung weiterer Klärungsbedarf, kontrollieren neutrale Fachprüferinnen und Fachprüfer die Leistungen der Expertinnen und Experten zusätzlich am Gebäude vor Ort.
Informationen für private Bauherrinnen und Bauherren
Ich möchte ein energieeffizientes Wohnhaus bauen. Wie kann ich dieses Projekt fördern lassen?
Ich möchte ein energieeffizientes Wohnhaus bauen. Wie kann ich dieses Projekt fördern lassen?
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Seit dem 01.01.2021 werden die Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung der BEG durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit einem Zuschuss gefördert. Effizienzhäuser und -gebäude werden von der KfW durch einen Kredit mit Tilgungszuschuss gefördert.
Die KfW-Förderstandards stellen besonders hohe Anforderungen an das energetische Niveau von Gebäuden. Deshalb können schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass der berechnete Energieverbrauch überschritten wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden. Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Expertin oder einem qualifizierten Experten ist daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht. Sie gibt den Bauherrinnen und Bauherren Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard tatsächlich erreicht wird.
Um eine Förderung der KfW in Anspruch nehmen zu können, muss aus diesem Grund die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird.
Diese Expertinnen und Experten, die besonders für energieeffizientes Bauen qualifiziert sind, planen mit Ihnen zusammen ihr persönliches Bauvorhaben und beraten Sie über den optimalen Einsatz der Fördermittel. Auch während des Bauens begleiten sie die Ausführung und sichern so die fachgerechte Umsetzung.
Eine Expertin oder einen Experten für das Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (z. B. Programm-Nr. 261) in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Weitere Informationen zu den Förderprogrammen der KfW bzw. des BAFA erhalten Sie bei den jeweiligen Durchführern: Kontakt.
Ich möchte mein Wohnhaus energieeffizient sanieren. Wie gehe ich vor und kann ich mein Projekt fördern lassen?
Ich möchte mein Wohnhaus energieeffizient sanieren. Wie gehe ich vor und kann ich mein Projekt fördern lassen?
Energieberatung für Wohngebäude
Ganz gleich, ob Sie nur eine neue Heizung oder eine komplette Sanierung planen: Wir empfehlen, vor jeder Sanierungsmaßnahme eine unabhängige Energieberatung durchführen zu lassen. Dabei wird ein umfassendes und individuelles Sanierungskonzept erstellt. Denn jedes Haus muss für sich betrachtet werden: Was bei dem einen wirtschaftlich sinnvoll ist, kann beim Nachbarn der falsche Weg sein.
Für eine Energieberatung für Wohngebäude können Sie besonders unbürokratisch Fördermittel erhalten. Denn die Expertin oder der Experte begleiten die Antragstellung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und KfW. Er oder sie analysiert die baulichen Eigenschaften des Hauses und erstellt daraufhin individuelle Modernisierungsempfehlungen. Das reicht von Einzelmaßnahmen bis hin zu einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus. Die Expertinnen oder Experten erläutern außerdem, welche Förderprogramme zur Verfügung stehen und wie sich diese sinnvoll kombinieren lassen.
Eine antragsberechtigte Expertin oder Experte für die Energieberatung für Wohngebäude (BAFA) und KfW in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Bei der anschließenden Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen können Sie von den attraktiven Fördermöglichkeiten von BAFA und KfW profitieren.
Die Förderstandards stellen besonders hohe Anforderungen an das energetische Niveau von Gebäuden. Deshalb können schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird. Im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden. Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten Expertin oder einem qualifizierten Experten ist daher unerlässlich, wenn es um die Umsetzung eines qualitativ hochwertigen Effizienzhauses geht. Sie gibt den Bauherrinnen oder Bauherren Sicherheit, dass der anvisierte energetische Standard tatsächlich erreicht wird.
Um eine Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die energetische Fachplanung und Baubegleitung durch eine Sachverständige oder einen Sachverständigen durchgeführt werden, der in der Expertenliste für Förderprogramme des Bundes geführt wird. Bei Maßnahmen an Anlagen zur Wärmeerzeugung oder Heizungsoptimierung ist eine Einbindung einer qualifizierten Expertin oder Experten optional.
Durch eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung helfen Ihnen diese Expertinnen und Experten, die Einsparpotenziale ihres Gebäudes zu identifizieren, sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen zu planen und Fördermittel für ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten sie die Ausführung und sichern so die Qualität der Umsetzung.
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wurde die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt. Am 01.01.2021 ist beim BAFA die Zuschussvariante für Einzelmaßnahmen gestartet. Seit dem 01.07.2021 wird durch die KfW die Kreditvariante der Wohngebäude gefördert.
Informationen zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten Sie beim BAFA bzw. bei der KfW. Gern können Sie die Durchführer auch direkt kontaktieren.
Ich plane die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Wie gehe ich vor und kann ich mein Projekt fördern lassen?
Ich plane die Sanierung eines Baudenkmals oder eines Gebäudes mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Wie gehe ich vor und kann ich mein Projekt fördern lassen?
Auch bei Altbauten, die ganz oder teilweise denkmalgeschützt sind, lässt sich Energie sparen. Aus diesem Grund bietet die Bundesregierung im Rahmen ihrer Förderprogramme zum energetischen Sanieren eine spezielle Förderung für Baudenkmale an.
Bundesförderung für effiziente Gebäude
Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.
Beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) werden seit 01.01.2021 Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung von Gebäuden mit einem Zuschuss gefördert. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BAFA.
EH/EG Denkmal
Hier sind die Förderbedingungen speziell auf die Belange von baukulturell wertvollen und erhaltenswerten Gebäuden zugeschnittenen. Auch für eine Sanierung mit energetischen Einzelmaßnahmen gelten besondere technische Anforderungen.
Dabei gilt es, für jedes Gebäude individuell eine mit Augenmaß entwickelte, sachgerechte Lösung für die energetische Sanierung zu entwickeln, die den energiesparenden Maßnahmen mit den baukulturellen Erfordernissen in Einklang bringt. Denn schon kleine Fehler in der Planung oder Ausführung können dazu führen, dass die berechnete Energieeinsparung nicht erreicht wird und im schlimmsten Fall drohen sogar Bauschäden.
Die KfW setzt deshalb auf die Qualitätssicherung durch eine qualifizierte Planung und Baubegleitung: der anerkannte „Energieberater für Baudenkmale“ ist verpflichtender Partner bei der Förderung der energetischen Sanierung von Baudenkmalen und Gebäude mit sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz. Als Sachverständige können im Rahmen der Förderung ausschließlich anerkannte und in der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme eingetragene Energieberaterinnen und Energieberater für Baudenkmale tätig werden.
Die Rolle der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten
Durch eine fachgerechte, unabhängige und neutrale Beratung helfen Ihnen diese Expertinnen und Experten die Einsparpotenziale Ihres Gebäudes zu identifizieren, sinnvolle energetische Sanierungsmaßnahmen zu planen und die richtigen Fördermittel für Ihr Bauvorhaben optimal einzusetzen. Auch während des Bauens begleiten sie die Ausführung und sichern so die Qualität der Umsetzung.
Eine Expertin oder einen Experten für das KfW-Förderprogramm „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (Programm-Nr. 261) in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Webseiten der KfW oder über den direkten Kontakt.
Wer stellt den Antrag auf Fördermittel?
Wer stellt den Antrag auf Fördermittel?
Um eine Förderung im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen zu können, muss die energetische Fachplanung und Baubegleitung von einer Energieeffizienz-Expertin oder einem -Experten bzw. beim Austausch der Heizungsanlage von einem Fachunternehmen durchgeführt werden.
Die Expertinnen und Experten planen mit Ihnen zusammen Ihr persönliches Bauvorhaben und beraten Sie über den optimalen Einsatz von Fördermitteln.
Bitte beachten Sie: Den Antrag auf Förderung zur BEG müssen Sie als Bauherrin bzw. Bauherr selbst stellen. Sie haben aber die Möglichkeit, in Absprache mit der Expertin bzw. dem Experten, an diese eine Vollmacht auszustellen. Damit sind die beauftragten Expertinnen und Experten berechtigt, im Namen der Bauherrin bzw. des Bauherrn Anträge auf Fördermittel zu stellen.
Was ist eine Energieberatung für Wohngebäude und wie läuft diese ab?
Was ist eine Energieberatung für Wohngebäude und wie läuft diese ab?
Am Anfang stehen eine gründliche Untersuchung und eine fundierte Diagnose: Dieser Grundsatz gilt nicht nur beim Arzttermin, sondern auch für Häuser, die energieeffizient modernisiert werden sollen.
Ein Termin mit der Energieberaterin oder dem Energieberater ist daher für Hausbesitzende der beste Einstieg, um aus dem eigenen Zuhause ein energiesparendes Effizienzhaus zu machen. Die Expertin oder der Experte nimmt dabei im Zuge der Energieberatung an Ort und Stelle zunächst eine gründliche Bestandsaufnahme der Bausubstanz und der Heizung vor, stellt sinnvolle Verbesserungsvorschläge zusammen und gibt erste Hinweise, welche Möglichkeiten für die Finanzierung infrage kommen.
Bei der Begutachtung sollten alle Optimierungsmöglichkeiten in Betracht gezogen werden. Das können eine effizientere Heiztechnik, eine geeignete Wärmedämmung, moderne Fenster und die Nutzung erneuerbarer Energien sein. Im Gespräch mit der Energieberaterin oder dem Energieberater lassen sich auch weitere Finanzierungsfragen klären. Zum Beispiel, wie das vorhandene Budget am effektivsten eingesetzt werden kann.
So muss eine energetische Modernisierung nicht unbedingt in einem Schritt erfolgen, sie kann auch über einen längeren Zeitraum Stück für Stück umgesetzt werden. Auf Wunsch erstellt die Energieberaterin oder der Energieberater einen detaillierten Maßnahmenplan, den sogenannten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP). Dieser erläutert, wie das Haus über einen längeren Zeitraum Schritt für Schritt energetisch fit gemacht werden kann.
Eine qualifizierte Energieberaterin oder einen qualifizierten Energieberater in Ihrer Nähe finden Sie über die Expertensuche.
Tipp: Der Staat fördert die Energieberatung für Wohngebäude. Als Hausbesitzende können Sie für eine Energieberatung in Ihrem Haus staatliche Förderung in Anspruch nehmen. Zuständig ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Energieberatung wird mit bis zu 50 Prozent der Kosten bezuschusst. Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten des BAFA.
Sie suchen schnelle Hilfe bei Unstimmigkeiten mit einer Expertin oder Experten?
Aufgabe der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Aufgabe der Deutschen Energie-Agentur (dena)
Die dena prüft die im Regelheft der Expertenliste festgelegten Qualifikationen der Expertinnen und Experten. Werden diese erfüllt, wird die Person für zunächst drei Jahre in die Energieeffizienz-Expertenliste eingetragen. Mit der Eintragung in die Expertenliste akzeptieren die Expertinnen und Experten das Regelheft für die Expertenliste mit sämtlichen Regelungen u.a. zu Eintragungsvoraussetzungen, Datenschutz, Beiträgen und Verlängerungsvoraussetzungen als Vertragsgrundlage.
Die dena kann nur dann rechtlich tätig werden, wenn eine Verletzung des Vertrags zwischen dena und der eingetragenen Expertin oder dem eingetragenen Experten vorliegt (z.B. falsche Angaben zur Qualifikation). Eine Überprüfung des Geschäftsverhaltens einzelner Expertinnen oder Experten können wir nicht übernehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die dena keine Rechtsberatung durchführen kann.
Vertragliche Leistungen wurden von der Expertin bzw. dem Experten nicht erfüllt
Vertragliche Leistungen wurden von der Expertin bzw. dem Experten nicht erfüllt
Bei vertraglichen Auseinandersetzungen sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Wenn Sie noch nicht über einen Rechtsbeistand verfügen, können Sie sich für eine verbraucherrechtliche Erstberatung an Ihre Verbraucherzentrale wenden. Die für Ihr Bundesland zuständige Verbraucherzentrale finden Sie unter https://www.verbraucherzentrale.de/beratung.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die dena keine Rechtsberatung durchführen kann.
Förderbedingungen wurden nicht eingehalten
Förderbedingungen wurden nicht eingehalten
Wenn die Förderbedingungen nicht eingehalten werden, kann die Expertin oder der Experte die Bestätigung nach Durchführung bzw. den Verwendungsnachweis nicht ausstellen.
Sie sollten sich juristisch beraten lassen. Wenn Sie noch nicht über einen Rechtsbeistand verfügen, können Sie sich für eine verbraucherrechtliche Erstberatung an Ihre Verbraucherzentrale wenden. Die für Ihr Bundesland zuständige Verbraucherzentrale finden Sie auf den Webseiten der Verbaucherzentrale.
Die Energieeffizienz-Expertenliste kann keine Rechtsberatung durchführen.
Erreichbarkeit der Expertin bzw. des Experten
Erreichbarkeit der Expertin bzw. des Experten
Ist eine Expertin bzw. ein Experte nicht mehr über die Kontaktdaten in der Expertenliste erreichbar, informieren Sie uns bitte umgehend (Kontakt). Wir werden prüfen, ob wir die Expertin bzw. den Experten anschreiben mit der Bitte, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die dena keine Rechtsberatung durchführen kann.
Fördervorhaben ist abgeschlossen, aber die Expertin bzw. der Experte stellt die Bestätigung nach Durchführung bzw. den Verwendungsnachweis nicht aus
Fördervorhaben ist abgeschlossen, aber die Expertin bzw. der Experte stellt die Bestätigung nach Durchführung bzw. den Verwendungsnachweis nicht aus
Die häufigsten Gründe dafür können sein:
- Haben die Expertin bzw. der Experte alle relevanten Unterlagen zum Bauvorhaben erhalten?
- Entspricht das Objekt oder die Maßnahme den Förderbedingungen?
Prüfen Sie, ob einer der genannten Gründe vorliegt. Wenn nicht, können Sie uns Ihren Fall schildern. Wir werden prüfen, ob wir die Expertin bzw. den Experten anschreiben mit der Bitte, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.
Bei vertraglichen Auseinandersetzungen sollten Sie sich juristisch beraten lassen. Wenn Sie noch nicht über einen Rechtsbeistand verfügen, können Sie sich für eine verbraucherrechtliche Erstberatung an Ihre Verbraucherzentrale wenden.
Die Kontaktdaten zur Expertenliste sowie zur Verbraucherzentrale finden Sie unter Kontakt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass die dena keine Rechtsberatung durchführen kann.
Bewertungssystem auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Bewertungssystem auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes
Eine Einführung eines Bewertungssystems ist nicht geplant, da darauf die rechtlichen Bestimmungen und die Struktur der Expertenliste und ihrer Website nicht ausgelegt sind.