Qualitätssicherung

Qualitätssicherung beim energieeffizienten Bauen und Sanieren

Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, im Gebäudebestand bis 2045 klimaneutral zu werden. Hierzu bietet die Bundesregierung finanzielle Unterstützung über verschiedene Förderprogramme an. Diese Investitionsanreize sollen die Energieeffizienz und die Nutzung erneuerbarer Energien in Wohn- und Nichtwohngebäuden signifikant steigern, z. B. durch den Austausch alter, fossiler Heizungen und den Einsatz erneuerbarer Energien. Mit den Fördergeldern werden sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Kommunen und Unternehmen sowie gemeinnützige Einrichtungen dabei unterstützt, ihre Häuser und Gebäude energieeffizient und zukunftsfest zu machen. So werden CO2-Ausstoß und steigende Ausgaben für fossile Brennstoffe reduziert.

Damit jedes einzelne Sanierungs- und Neubauprojekt bestmöglich dazu beiträgt, die Klimaziele zu erreichen, ist es notwendig, die Qualität der Projekte zu sichern. Ein zentraler Baustein der Qualitätssicherung ist die Energieeffizienz-Expertenliste. Inzwischen sind mehr als 18.000 Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten gelistet und davon ca. 16.000 über die Suchfunktion verfügbar. Sie begleiten klimaschutzrelevante Förderprogramme des Bundes, wie z. B. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).

Der Qualitätssicherungsprozess im Rahmen der Energieeffizienz-Expertenliste stützt sich auf folgende Bausteine:

Qualitätssicherung der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten

Kriterien zur Aufnahme in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes

Nur Fachleute, die ausreichende berufliche Qualifikation und aktuelles fachliches Know-how nachweisen, dürfen als Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten in die Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes aufgenommen werden. Die Aufnahme erfolgt nach festgelegten Kriterien (vgl. Regelheft Seite 10).

  • Für die Ersteintragung müssen die Fachleute - je Kategorie (vgl. Regelheft Seite 9), in der sie beratend tätig sein möchten – eigens definierte Qualifikationen erfüllen und nachweisen.
  • Im Rahmen der Grundqualifikation müssen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten in der Regel zur Ausstellung von Energieausweisen gemäß §88 Gebäudeenergiegesetz (GEG) (vgl. Regelheft Seite 41) berechtigt sein. Dazu zählen z. B. Abschlüsse eines Studiums wie Architektur oder Ingenieurwesen oder die berufliche Qualifikation als Meisterin bzw. Meister in fachbezogenen Handwerksberufen   (z. B. Heizungs- und Sanitärbau, Elektroinstallation). Ausnahmen dazu sind im Regelheft hinterlegt.
  • Neben der Grundqualifikation sind spezielle Zusatzqualifikationen nachzuweisen, in der Regel Fortbildungen in den Bereichen Bauen und Sanieren.
  • Eine Eintragung als Energieeffizienz-Expertin oder -Experte ist lediglich für einen beschränkten Zeitraum von drei Jahren gültig.
  • Eine Verlängerung der Eintragung (vgl. Regelheft Seite 15) erfolgt nur, wenn die Expertinnen und Experten dokumentieren, dass sie aktiv im Bereich klimafreundliches Bauen und Sanieren arbeiten und sich kontinuierlich weiterqualifizieren. Dazu müssen sie eine fest definierte Zahl an Fortbildungs- und Praxisnachweisen einreichen.

Begleitende Unterstützung für Qualifikation und Qualitätssicherung

  • 1. Fortbildungskalender

Ihre Expertise vertiefen und ausbauen können Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten mithilfe der Angebote im Fortbildungskalender der Energieeffizienz-Expertenliste. Dieser listet unter www.fortbildungskalender.de ein deutschlandweites Angebot passender Seminare und Schulungen. Derzeit stehen rund 2.300 Seminare und Schulungen von 750 Fortbildungsanbietern online. Darunter sind Seminare wie: „Kreislaufgerecht bauen“, „Nachhaltige Gebäude: Lebenszyklusbilanzierung“ oder „Neuerungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG)“.

  • 2. Listungsausschuss

Jede Energieeffizienz-Expertin bzw. jeder -Experte bringt spezielles Know-how mit. Für eine erfolgreiche Listung müssen diese Qualifikationen den Anforderungen entsprechen, die im Regelheft festgelegt sind. Kommt es bei der Beantragung der Ersteintragung oder der Verlängerung der Eintragung zu Differenzen z. B. aufgrund der Ablehnung einer Eintragung, kann sich die Energieeffizienz-Expertin bzw. der -Experte an den Listungsausschuss (vgl. Regelheft Seite 36) wenden. Er ist ein Vermittlungsgremium der Energieeffizienz-Expertenliste. Der Listungsausschuss besteht aus Vertretenden der Netzwerkpartner, dem Fördermittelgeber (BMWK) sowie den Durchführern KfW und BAFA.

  • 3. Vertiefte Überprüfungen der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten

Um die Qualität der Arbeit herauszustellen, werden Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten regelmäßig bei sogenannten „vertieften Überprüfungen“ (vgl. Regelheft Seite 23ff.) anlassbezogen oder mittels Stichproben kontrolliert. Unstimmigkeiten in den Unterlagen der zuständigen Durchführer der Förderung, BAFA bzw. KfW, können zum Beispiel ein Grund für eine Überprüfung der Fachkräfte sein. Ferner können fundierte Beschwerden durch Dritte ebenfalls dazu führen, dass die Arbeit der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten durch die dena kontrolliert wird.

Begutachtet wird dabei, ob die erbrachten Leistungen (z.B. Energieberatungsbericht, energetische Fachplanung, Baubegleitung bei Neubau, Sanierung oder Einzelmaßnahmen) fachgerecht durchgeführt wurden.

Sollte nachgewiesen werden, dass Förderbedingungen nicht eingehalten wurden oder es zu begründeten Fehlern in der Arbeit gekommen ist, hat es für die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten Konsequenzen. Dazu zählen abhängig von Art und Umfang der Fehler:

  • Auflagen, wie z.B. die Erbringung zusätzlicher Fortbildungen
  • vollständige oder teilweise Ausblendung aus der Energieeffizienz-Expertenliste
  • Kündigung

Vor-Ort-Kontrollen

Zusätzlich zur Qualitätssicherung der in der Energieeffizienz-Expertenliste geführten Fachkräfte wird im Rahmen der Bundesförderprogramme auch die Qualität der realisierten Projekte kontrolliert. Neben der Überprüfung der Förderanträge und Verwendungsnachweise samt begleitender Unterlagen durch KfW und BAFA erfolgen sogenannte Vor-Ort-Kontrollen. Geprüft wird - wie es der Name sagt - direkt vor Ort, ob die geförderten Bauprojekte gemäß den Vorgaben der Bundesförderung antragsgerecht umgesetzt wurden.

Die Auswahl der Bauprojekte bei Vor-Ort-Kontrollen (vgl. Regelheft Seite 24) erfolgt anlassbezogen oder per Zufallsstichprobe. Die dena führt die Kontrollen gemeinsam mit qualifizierten Fachprüferinnen und Fachprüfern im Auftrag von BMWK, BAFA und KfW durch. Die Auswahl der Kontrollen, der Prozessablauf und die Auswertung der Vor-Ort-Kontrollen erfolgen in enger Abstimmung mit beiden Durchführern. 

Werden Unregelmäßigkeiten bei Vor-Ort-Kontrollen nachgewiesen, hat das Folgen für Bauherrinnen und -herren bzw. die mit der Projektbegleitung beauftragten Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Diese umfassen je nach Art der festgestellten Mängel:

  • Nachreichung von Nachweisen
  • Rückzahlung der Förderung bei Nichteinhaltung der Anforderungen
  • eine vertiefte Überprüfung der Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten

Weitere Informationen zu Vor-Ort-Kontrollen und Qualitätssicherung gibt es auf entsprechenden Portalen der KfW und dem BAFA.