Kontakt

Bei allen Fragen rund um die Energieeffizienz-Expertenliste, zu Voraussetzungen bzw. Konditionen bei Eintragung und Verlängerung oder auch zu Fortbildungen ist das Team der Expertenliste der richtige Ansprechpartner.

Auch Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen, die Hilfe bei der Nutzung der Expertenliste benötigen, unterstützen wir gerne.

Nicht beantworten können wir Fragen zu Förderprogrammen oder Fachthemen, z. B. zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW), zum Gebäudeenergiegesetz (GEG), Energieausweis oder individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP).

Bei individuellen rechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte direkt an einen Anwalt bzw. eine Anwältin oder die Verbraucherzentralen.

Kontaktinformationen für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten

Fragen rund um die Expertenliste

Bei allen Fragen rund um die Energieeffizienz-Expertenliste:

Bei telefonischen Fragen zu Ihrem Konto halten Sie bitte Ihre Kundennummer und Ihr Telefonkennwort bereit.

Fachfragen z. B. zu GEG, Energieausweis, Bilanzierung, iSFP-Methodik (keine Fragen zur Antragsstellung)

Bei fachlichen Fragen zur Anwendung des GEG, Erstellung Energieausweis, Bilanzierung, iSFP-Methodik (Bilanzierung und Anfertigung; keine Antragsstellung*) wenden Sie sich bitte an das Gebäudeforum klimaneutral:

*Fragen zur Antragstellung des iSFPs und dem BAFA-Portal können nicht beantwortet werden. Bitte informieren Sie sich hierzu direkt auf der Website des BAFA.

Fragen zum Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG)

Bei allen Fragen rund um das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG):

Fachfragen zum Einsparkonzept der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Bei Fragen zur Erstellung/Bearbeitung von Einsparkonzepten der EEW:

Bei Fachfragen zum Einsparkonzept der EEW: 

Kontaktinformationen für Privatpersonen sowie Unternehmen und Kommunen

Allgemeine Erstauskunft zu Energieeffizienz-Förderprogrammen

Bei Fragen zu Beratungsangeboten und entsprechenden investiven Förderprogrammen (allgemeine Fragen zur Bundesförderung für effiziente Gebäude), zu Energieeffizienzmaßnahmen und zur Nutzung erneuerbarer Energien:

Verbraucherrecht und -fragen

Bei Fragen zum Verbraucherrecht (z. B. zu Kauf- und Dienstleistungsverträgen) können sich Endverbraucherinnen und Endverbraucher (u. a. Mietende, Immobilienbesitzende, Privatpersonen, Unternehmen, Kommunen) für eine persönliche, telefonische oder Online-Beratung an die regionalen Verbraucherzentralen wenden:

Kontaktinformationen bei Fragen zu Förderprogrammen

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Bei Fragen rund um die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) finden Sie die wichtigsten Antworten in den FAQ zur BEG und in den folgenden Grafiken: 

Für darüberhinausgehende Fragen zu Förderung und Antrag wenden Sie sich bitte direkt an KfW und BAFA, die Durchführer der Teilprogramme.

Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW)

Bei Fragen rund um die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) finden Sie die wichtigsten Informationen auf den Programm-Websites 

Förderprogramme der KfW

Für Fragen zu den KfW-Förderprogrammen und dem Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an die KfW:

  • Alle Hotlines sind kostenfrei.
  • Mo – Fr von 08:00 – 18:00 Uhr
  • E-Mail: Kontaktformular
  • Internet: www.kfw.de/beg
  • Förderung für Sanierung
    Tel: +49 (0)800 539 9002
  • Heizungsförderung
    Tel: +49 (0)800 539 9013

Förderprogramme beim BAFA

Bei Fragen zu den BAFA-Förderprogrammen und dem Antragsverfahren wenden Sie sich bitte direkt an das BAFA: