Mit dem 1. Januar 2024 treten die Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft, und damit die verpflichtende Anwendung der DIN V 18599 für die Bilanzierung aller Wohn- und Nichtwohngebäude.
Die DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ zur Bilanzierung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden berechnet den Energiebedarf für Heizung, Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung von Gebäuden. Konkret gilt dies für Nutz-, End und Primärenergiebedarf.
Für die Bundesförderung Effiziente Gebäude (BEG) ist die Anwendung der DIN V 18599 schon seit 01.01.2023 verpflichtend. Der Effizienzhaus-Nachweis für Wohngebäude mit der Normenkombination DIN V 4701-10 und DIN V 4108-6 ist seitdem nicht mehr zulässig. Mit Beginn 2024 gilt die verpflichtende Anwendung der DIN V 18599 für alle Wohn- und Nichtwohngebäude, unabhängig von der Förderung.
Auf der Webseite des Gebäudeforums finden Sie den aktualisierten Leitfaden zur Gebäudebilanzierung nach DIN V 18599.