Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes August 2016
Liebe Energieeffizienz-Experten,
gerne möchten wir Sie im Auftrag der KfW über den Start des neuen Zuschussprogramms für Brennstoffzellenheizungen informieren. Bitte beachten Sie ebenfalls die Hinweise zur Nutzung des KfW-Zuschussportals.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Energieeffizienz-Experten-Team
KfW-Zuschussprogramm für Brennstoffzellenheizungen startet
Zur Unterstützung der Einführung der Brennstoffzellentechnologie in der Wärme- und Stromversorgung von Gebäuden in Deutschland, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) am 1. August 2016 ein Förderprodukt für Brennstoffzellenheizungen gestartet. Gefördert wird der Einbau von stationären Brennstoffzellensystemen (0,25 bis 5 kW elektrischer Leistung) in neuen und bestehenden Wohngebäuden mit einem Zuschuss in Höhe von maximal 40% der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern oder von Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften. Für die Förderung ist die Einbindung eines Experten aus der Energieeffizienz-Expertenliste erforderlich. Die Mittel für das Produkt werden vom BMWi aus dem Anreizprogramms Energieeffizienz der Bundesregierung zur Verfügung gestellt.
Ein Antrag für das KfW-Produkt „Energieeffizient Bauen und Sanieren - Zuschuss Brennstoffzelle“ kann voraussichtlich ab 01.12.2016 über das KfW-Zuschussportal (www.kfw.de/zuschussportal) gestellt werden. Ab diesem Zeitpunkt steht auch die notwendige Ergänzung im EBS-Prüftool zur Erstellung einer gültigen „Bestätigung zum Antrag“ (BzA) zur Verfügung.
Wie bei allen KfW-Produkten ist darauf zu achten, dass die Förderung vor dem Beginn des Vorhabens zu beantragen ist. Soll ein Vorhaben vor Dezember 2016 begonnen werden, kann die Förderung ab 15.08.2016 mit einem Reservierungsformular unter Einbindung eines Energieeffizienz-Experten bei der KfW reserviert werden. Im Anschluss an die Reservierung erhält der Kunde eine verbindliche Reservierungsbestätigung. Nach Erhalt der Bestätigung kann der Antragsteller mit seinem Vorhaben beginnen. Voraussetzung für die spätere Auszahlung des reservierten Zuschusses ist, dass die Antragsdaten ab Start der Antragstellung im Zuschussportal bis 30. Dezember 2016 vollständig im KfW-Zuschussportal eingegeben werden. Hierfür ist eine gültige BzA erforderlich.
Alle notwendigen Informationen einschließlich dem Produktmerkblatt und dem Reservierungsformular finden Sie im Internet unter www.kfw.de/433. Zusätzlich hilft das KfW-Infocenter bei Fragen gern weiter.
Hinweise zur Nutzung des KfW-Zuschussportals
Registrierung der Energieeffizienz-Experten
Portalnutzer, die das Zuschussportal als Freiberufler oder in der Rechtsform GbR oder Einzelunternehmen nutzen möchten, können die genannten Rechtformen aktuell nach Anmeldung als Unternehmen-Account nicht auswählen. Um den Unternehmen-Account trotzdem für die Antragstellung nutzen zu können (insbesondere vor dem Hintergrund, dass eine E-Mail-Adresse nur einmal zur Anmeldung im Zuschussportal genutzt werden kann), können bei Abfrage hilfsweise die Angaben so hinterlegt werden, wie in der Grafik oben rechts dargestellt. Diese Angaben haben keine Auswirkungen auf die Antragstellung.
Die KfW wird die möglichen Rechtsformen zu einem späteren Zeitpunkt erweitern. Die hilfsweise erfolgten Angaben können dann korrigiert werden. Wie mit dem Privatperson-Account kann der Portalnutzer auch mit dem Unternehmen-Account als Bevollmächtigter Anträge stellen.
Aus den Erfahrungen der ersten Wochen bittet Sie die KfW auf Folgendes zu achten:
- Bitte beachten Sie - sofern Sie nicht für sich selbst einen Antrag stellen – dass Sie die Frage „Erhalten Sie den Zuschuss auch selbst“ mit „Nein“ beantworten. Die Frage wird nicht angezeigt, wenn Sie sich als Unternehmen registriert haben.
- Nutzen Sie bitte zur Bevollmächtigung die Mustervollmacht, die wir unter folgendem Link zur Verfügung stellen: https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Förderprogramme-(Inlandsförderung)/PDF-Dokumente/Zuschussportal/6000003771_F_Mustervollmacht_Zuschussportal.pdf. Das vereinfacht uns die Prüfung der Vollmacht und beschleunigt die Zusage.
- Als Vollmachtnehmer (Bevollmächtigter) ist derjenige einzutragen, der im Auftrag des Kunden einen Antrag stellt (z. B. Energieeffizienz-Experte, Hausverwalter). Vollmachtgeber (Zuschussempfänger) ist der Bauherr, der den Zuschuss ausgezahlt bekommt.
- Erstellen Sie bitte eine Vollmacht pro Vollmachtgeber (z. B. Einzelperson, Ehepaar, Wohnungseigentümergemeinschaft).
- Bitte kreuzen Sie in der Vollmacht unbedingt das zu beantragende Förderprodukt an.
Antragstellung als Bevollmächtigter
Mit der Weiterentwicklung des KfW-Zuschussportals erfolgt auch die Einreichung der Bestätigung nach Durchführung im Portal. Das setzt voraus, dass sich der Zuschussempfänger (nicht der Portalnutzer) vor der BnD-Einreichung legitimiert (identifiziert).
Dazu bieten wir ab Dezember zwei Verfahren an:
- Das „Postident - Verfahren“. Im KfW-Zuschussportal wird ein Postident - Coupon bereitgestellt, mit dem sich der Zuschussempfänger in einer Filiale der Deutschen Post identifiziert
- Die „Videolegitimation“ erfolgt online mittels Webcam. Hierfür wird ein gültiges Ausweisdokument sowie eine Webcam und ein Mikrofon benötigt.
Für alle Anträge, die Sie als Bevollmächtigter im KfW-Zuschussportal gestellt haben, müssen Sie im Portal das Verfahren auswählen und im Anschluss die erhaltenen Informationen an den Zuschussempfänger weitergeben, damit dieser sich identifizieren kann.
Erst nach erfolgreicher Identifizierung des Zuschussempfängers wird die BnD-Einreichung im KfW-Zuschussportal freigeschaltet.