Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes November 2014
Liebe Energieeffizienz-Experten,
gerne möchten wir Sie auf einige Änderungen in der Online-Anwendung „EBS-Prüftool“ zur Erstellung von KfW-Bestätigungen im Rahmen der Förderprogramme Energieeffizient Bauen und Sanieren aufmerksam machen. Darüber hinaus haben wir Ihnen einige Informationen über die Anpassung der Richtlinie zur Förderung von Vor-Ort-Beratungen zusammengestellt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Energieeffizienz-Experten-Team
Anpassungen der KfW im EBS-Prüftool ab 01.12.2014
Technische Information zur Version 4.0 des EBS-Prüftools
Ab dem 01. Dezember 2014 erfolgt die Umstellung des EBS-Prüftools auf die neue Version 4.0, welche die bisherige Version 3.1 ablöst. Am 01.12. wird daher ab 18 Uhr kein Zugriff auf das EBS-Prüftool möglich sein. Ab 02.12. ca. 8:00 Uhr steht die neue Anwendung dann unter einer neuen URL zur Verfügung (verlinkt über kfw.de/prueftool).
Die Umstellung auf die neue Version wird abwärtskompatibel umgesetzt.
Auf einem lokalen Rechner gespeicherte Daten (XML-Datei), die mittels der Funktion "Daten exportieren" aus der Online-Bestätigung mit der Version 3.1 exportiert wurden, können mit der Version 4.0 weiter verwendet werden. Vorlagen müssen nicht neu erstellt werden. Es kann jedoch sein, dass einzelne Eingaben, wie z. B. Angaben zum Investitionsobjekt, erneut eingegeben werden müssen. Davon unabhängig können mit der EnEV-Software erzeugte XML-Dateien auch weiterhin in die Online-Bestätigung eingelesen werden.
Auf dem KfW-Server gespeicherte Daten (es wurde eine BzA-ID erzeugt) für noch nicht abgeschlossene BzA‘s werden auf die neue Version 4.0 migriert. Es ergeben sich in der Regel keine Einschränkungen. Um die BzA abzuschließen, müssen ggf. fehlende Daten ergänzt werden.
Die Umstellung wird im Ausdruck (bzw. in der PDF-Datei) über die in der Fußzeile ausgewiesene Version 4.0 erkennbar sein.
Mit der Umstellung von der Version 3.1 auf die Version 4.0 der Online-Bestätigung gehen folgende Änderungen einher:
1. Neue Online-Anwendung für „Bestätigung nach Durchführung“
Ab 01.12.2014 wird die Online-Anwendung um die „Bestätigung nach Durchführung“ erweitert. Sie steht allen in der Energieeffizienz-Expertenliste für die KfW-Förderprogramme "Energieeffizient Bauen und Sanieren" eingetragenen Energieberatern zur Verfügung. Die Anwendung ist, wie die „Online-Bestätigung zum Antrag“, im Internetauftritt der KfW unter der Adresse www.kfw.de/prueftool erreichbar.
Die Anwendung „Online-Bestätigung nach Durchführung“ zeichnet sich aus durch:
- eine komfortable und schnelle Erstellung der Bestätigung nach Durchführung mittels technischer Verknüpfung zur „Online-Bestätigung zum Antrag“ (über BzA-ID)
- die rechtsverbindliche Erklärung des Sachverständigen über einen vorgeschalteten Authentifizierungsprozess (Log-In mit Benutzername und Passwort) in der Online-Anwendung (somit kann die Unterzeichnung durch den Sachverständigen entfallen).
- eine 15-stellige Identifikationsnummer (BnD-ID) auf allen Seiten der Bestätigung nach Durchführung, die den Schlüssel für die automatisierte Weiterbearbeitung durch die KfW bildet
- ein Gültigkeitsdatum – die Bestätigung bleibt für einen Zeitraum von 12 Monaten nach Erstellung gültig, innerhalb dessen die Bestätigung für die Einreichung verwendet werden kann (es gilt das Datum des Eingangs bei der KfW).
Sofern nach Abschluss der Baumaßnahmen eine Anzeige von Abweichungen notwendig ist, kann direkt aus der Anwendung „Bestätigung nach Durchführung“ eine neue „Online-Bestätigung zum Antrag“ erstellt werden. Dabei ist kein erneuter Log-In notwendig und es erfolgt eine automatische Datenübernahme.
Ausführliche Informationen zu der neuen Funktionalität können dem Infoblatt „Online-Bestätigung nach Durchführung“ entnommen werden (auch zu finden auf der aktualisierten KfW-Seite zum EBS-Prüftool).
2. Aktualisierung Online-Anwendungen „Bestätigung zum Antrag“ (Kredit) und „Online-Antrag“ (Zuschuss)
2.1 Berechtigungsprüfung
Mit dem Release 4.0 wird die Berechtigungsprüfung des Sachverständigen über einen Abgleich mit der Energieeffizienz-Expertenliste abgeschlossen. In der Folge kann ein Sachverständiger in der Online-Bestätigung ausschließlich diejenigen Funktionen nutzen, für die er gemäß Eintrag in der Energieeffizienz-Expertenliste berechtigt ist. Für Vorhaben in der Online-Bestätigung, für die keine Berechtigung vorhanden ist, erfolgt eine Deaktivierung in den einzelnen Masken. Zusätzlich wird in der Maske „Daten zum Sachverständigen“ die Expertenkategorie ausgewiesen.
Im Zuge der Berechtigungsprüfung wird in der Maske „Investitionsobjekt“ zwischen „Baudenkmal“ und „Sonstige besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ unterschieden.
2.2. Anpassungen beim KfW-Effizienzhaus Denkmal
Zum 01.06.2014 wurden die technischen Mindestanforderungen an das KfW-Effizienzhaus-Denkmal in Bezug auf die Anforderungen an die thermische Gebäudehülle vereinfacht. Die Anforderung an die Umsetzung von zwei Einzelmaßnahmen entfällt nunmehr. Es ist lediglich die schon bislang geltende Anforderung an den Transmissionswärmeverlust (175% H’T vom Referenzgebäude) einzuhalten. In der Folge wird mit der Version 4.0 die Plausibilisierung dieses Kennwertes eingeführt.
Können die energetischen Anforderungen aufgrund von Auflagen des Denkmalschutzes oder zum Schutz sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz nicht erfüllt werden, ist eine Antragstellung weiterhin entsprechend den Ausnahmeregelungen des Programm-Merkblattes möglich.
2.3. Redaktionelle Anpassungen
KfW-Effizienzhäuser sind grundsätzlich nach Maßgabe der aktuell gültigen EnEV und der technischen Mindestanforderungen der KfW zu berechnen. Bislang fanden sich in der Online-Bestätigung noch Verweise auf die nicht mehr geltende EnEV 2009 sowie Bezüge auf veraltete technische Mindestanforderungen. Die notwendigen redaktionellen Anpassungen werden mit der Version 4.0 umgesetzt. Darüber hinaus wurde eine Optimierung des Maskenablaufs vorgenommen.
2.4. Pflichtfeld Kostenangabe beim Neubau
Im Gegensatz zu der Kostenermittlung bei der Sanierung ist für Neubauvorhaben keine verbindliche Mitwirkung des Sachverständigen für die Kostenangabe vorgesehen, da beim energieeffizienten Neubau keine Kostenabgrenzungen zu nicht-energetischen Maßnahmen vorzunehmen sind. Eine allgemeine Vorgehensweise unter Angabe des in der Regel durch Kosten ausgeschöpften Förderhöchstbetrages in Höhe von 50.000 € pro Wohneinheit ist förderunschädlich. Diese Kostenangabe, die ggf. allein vom Antragsteller ermittelt wird, dient im Zusammenhang mit der förderrelevanten Angabe der Wohneinheiten zur Ermittlung über den maximal möglichen Förderkredit (auch unter Zusammenfassung ausgewiesen), um den Antragsteller im Zuge der Antragstellung (nochmals) diesen Hinweis geben zu können.
Neue Richtlinie zur Vor-Ort-Beratung: Mehr Förderung und Wahlmöglichkeit beim Ausstellen des Berichts
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die Förderung von Vor-Ort-Beratungen mit der Richtlinie vom 29. Oktober 2014 überarbeitet und stärker an die Bedürfnisse der Praxis angepasst.
So werden ab 1. März 2015 einerseits die Zuschüsse für Vor-Ort-Beratungen erhöht, andererseits bedeutet die neue Richtlinie mehr Flexibilität für Energieberater und Haus-/Wohnungseigentümer.
Bei Ein- und Zweifamilienhäusern beläuft sich der Zuschuss nun auf max. 800 Euro, bei Wohnhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten auf max. 1.100 Euro. Die zusätzliche Erläuterung des Energieberatungsberichts in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung wird noch einmal mit max. 500 Euro gefördert.
Der Kunde einer Vor-Ort-Beratung kann außerdem wählen, welche Inhalte der Energieberatungsbericht haben soll: Gewählt werden kann zwischen der Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts für eine zusammenhängende Sanierung des Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus (Komplettsanierung) oder eine umfassende energetische Sanierung in Schritten mit aufeinander abgestimmten Einzelmaßnahmen (Sanierungsfahrplan).
Die wichtigsten inhaltlichen Änderungen zwischen der Richtlinie 2012 und 2014 hat das BAFA hier für Sie zusammengestellt: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/publikationen/aktuelle_informationen/rili2012_2014.pdf.
Details zu den neuen Förderkonditionen entnehmen Sie bitte der Richtlinie 2014, den FAQ sowie den entsprechenden Checklisten, die Sie auf der Homepage des BAFA finden: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energiesparberatung/index.html.