Informationen zur Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes Oktober 2016

Liebe Energieeffizienz-Experten,

gerne möchten wie Sie auf einige Neuerungen aufmerksam machen, die das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ und die entsprechende Eintragungskategorie in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes betreffen.

Im Auftrag des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) möchten wir Sie darüber informieren, dass sich ab dem 01.01.2017 die Zulassungsanforderungen für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ ändern.

Weiterhin haben Experten, die für „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ in der Energieeffizienz-Expertenliste freigeschaltet sind, ab dem 24.10.2016 die Möglichkeit, eine Spezialisierung auf dem Gebiet der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung gesondert darzustellen.

Abschließend freuen wir uns mitzuteilen, dass sich bereits 1.000 Fachleute als „Energieberater im Mittelstand“ eingetragen haben.

Mit freundlichen Grüßen

 

Ihr Energieeffizienz-Experten-Team

Neue Eintragungsanforderungen für „Energieberatung im Mittelstand“

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ändert die Zulassungsanforderungen für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“.

Für Energieberater, die sich nach dem 01.01.2017 erstmalig beim BAFA registrieren, werden ab diesem Zeitpunkt erhöhte Anforderungen an die zu absolvierenden Fortbildungen gestellt. Berater, die bereits beim BAFA registriert sind, betrifft die Anpassung dementsprechend nicht.

Nachdem der zu absolvierende Umfang an Fortbildungen bislang nur 16 Unterrichtseinheiten betrug, sind ab 2017 insgesamt 80 Unterrichtseinheiten nachzuweisen. Auch die Inhalte wurden neu strukturiert. Informationen zu den genauen Anforderungen können Sie unter folgendem Link abrufen: http://www.bafa.de/bafa/de/energie/energieberatung_mittelstand/publikationen/zusatzqualifikationen.pdf

Analog zu den geänderten Zulassungsanforderungen des BAFA, werden zum 01.01.2017 entsprechend auch die Voraussetzungen für die Eintragung als Energieberater im Mittelstand in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes angepasst.

Neu ab dem 24.10.2016: Eigene Darstellung für Spezialisierung „Abwärme“

Ab dem 24.10.2106 haben Sie die Möglichkeit, eine Spezialisierung auf dem Gebiet der Abwärmevermeidung und Abwärmenutzung gesondert darzustellen. Voraussetzung ist ein aktiver Eintrag in der Kategorie „Energieberatung im Mittelstand" (BAFA).

Die Qualifikation wird in der Ergebnisliste unter „Zusätzliche Selbstangaben des Experten“ angezeigt. Auch in der Suchfunktion können interessierte Unternehmen gezielt nach Abwärme-Experten filtern. So wird es für Unternehmen künftig möglich, Experten zu finden, die Energieberatungsberichte mit substanziellen Vorschlägen im Handlungsfeld Abwärme oder Abwärmekonzepte für Unternehmen erstellt haben oder bereits Abwärmeanlagen geplant haben.

Wenn Sie in der Kategorie „Energieberatung im Mittelstand (BAFA)“ gelistet sind, können Sie sich ab dem 24.10.2016 wie folgt für das Programm „Abwärme“ eintragen:

Loggen Sie sich zunächst in Ihr Profil unter www.energie-effizienz-experten.de ein. Durch einen Link im Bereich „Ihr Profil" auf der rechten Seite gelangen Sie anschließend direkt zu den Bearbeitungsoptionen für die „Zusätzliche Selbstangaben des Experten“ der Kategorie „Energieberatung im Mittelstand" (BAFA). Setzen Sie dort im Kasten „Abwärme“ einen Haken und drücken Sie auf Speichern. Anschließend wird der Technologieschwerpunkt Abwärme in Ihrer Profilansicht unter „Zusätzliche Selbstangaben des Experten“ angezeigt.

Bei Rückfragen kontaktieren Sie gerne unserer <link service kontakt>Experten-Team.

1.000 Energieberater im Mittelstand in der Expertenliste

Seit Januar 2015 besteht die Möglichkeit, sich als Experte für das Förderprogramm „Energieberatung im Mittelstand“ einzutragen. Über 1.000 Energieberater haben bereits davon Gebrauch gemacht. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt mit diesem Förderprogramm kleine und mittlere Unternehmen bei der Identifizierung von Energieeinsparpotenzialen.

Dabei werden Energieberatungen für den Mittelstand gefördert, die den Anforderungen an sogenannte „Energie-Audits“ nach der EU-Energieeffizienzrichtlinie entsprechen. Auch die fachliche Begleitung bei der Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen kann nun in diesem Rahmen bezuschusst werden.  

Interessierte Energieberater, die noch nicht in der Liste eingetragen sind, können im Regelheft „Energieberatung im Mittelstand“ unter www.energie-effizienz-experten.de die genauen Anforderungen nachlesen. Weitere Informationen zur Eintragung erhalten Interessierte online oder beim Expertenteam der dena unter der Telefonnummer 030 - 72 61 65 828.