Im Rahmen der Überarbeitung der europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) werden Energieausweise ab Mai 2026 EU-weit vereinheitlicht. Analog zu Haushaltsgeräten zeigt dann eine Skala von A bis G die Energieeffizienz von Gebäuden an. Zudem ist bei Verlängerung von Mietverträgen oder einer größeren Renovierung ein Energieausweis vorzulegen.
Die EPBD ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele der Europäischen Union im Gebäudesektor. Das übergeordnete Ziel ist die Klimaneutralität des gesamten Gebäudesektors der EU im Jahr 2050. Die Standardisierung von Energieausweisen trägt dazu bei, weil so der Anteil energieeffizienter Gebäude am Markt erhöht werden kann. Energieausweise enthalten Informationen über den energetischen Zustand eines Gebäudes und schaffen so Vergleichbarkeit zwischen Immobilien. Kaufende und Mietende erkennen schnell, welchen Energiestandard ein Gebäude hat.
Ab Mai 2026 wird die Einschätzung der Energieeffizienz noch einfacher, weil für Gebäude die gleichen Bewertungsklassen wie für Haushaltsgeräte gelten. Weiterhin ändern sich die Verpflichtungen. Energieausweise sind dann auch bei Verlängerungen von Mietverträgen oder größeren Renovierungen erforderlich. Zudem müssen Gebäude, die öffentlichen Einrichtungen gehören oder von diesen genutzt werden, einen Energieausweis vorweisen können.
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