©© GettyImages/Westend61Nachhaltige Häuser mit viel Grün vor einem blauen Himmel

Neu: Freiwillige Selbstangabe für QNG-Beratung

Ab dem 30.05.2024 kann im Expertenprofil unter „Selbstangabe“ die Nachhaltigkeitsberatung für das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) angegeben werden. 

Somit können sich eingetragene Energieeffizienz-Experten oder -Expertinnen aus der Kategorie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude Effizienzhaus (BEG WG EH) sowie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude Effizienzgebäude (BEG NWG EG) in ihrem Profil unter "Selbstangabe" freiwillig als Nachhaltigkeitsberatende für QNG darstellen lassen. Voraussetzung dafür ist, dass sie in einer der folgenden Zertifizierungsstellen gelistet sind:

  • Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB)
  • Bau-Institut für Ressourceneffizientes und Nachhaltiges Bauen (BiRN)
  • Verein zur Förderung der Nachhaltigkeit im Wohnungsbau e. V. (NaWoh)
  • Steinbeis-Transfer-Institut Bau- und Immobilienwirtschaft (STI) 

Die Darstellung dieser Selbstangabe erfolgt befristet für ein Jahr. Vor Ablauf der Frist wird der Experte oder die Expertin automatisch benachrichtigt, um die Möglichkeit zu bekommen, die Selbstangabe zu verlängern.

Bei den Förderprogrammen Klimafreundlicher Neubau (KFN) und Wohneigentum für Familien (WEF) gibt es zwei Förderstufen.

Die 1. Förderstufe (Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude) gilt, wenn der Neubau festgelegte Mindestanforderungen erreicht. Das bedeutet, es wird mind. EH / EG 40-Stufe erreicht und im gesamten Lebenszyklus so wenig CO2 ausgestoßen, dass die Anforderung an die Treibhausgasemissionen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" erfüllt werden. Für das Bauvorhaben muss ein Energieeffizienz-Experte oder eine -Expertin von Beginn an hinzugezogen werden, wenn die Förderung für ein klimafreundliches Wohngebäude bzw. Nichtwohngebäude beantragt werden soll. 

Zur Erreichung der 2. Förderstufe (Klimafreundliches Wohngebäude / Nichtwohngebäude – mit QNG) müssen neben den Mindestanforderungen aus der 1. Förderstufe auch die Anforderungen des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Plus" (QNG-Plus) oder des "Qualitätssiegels Nachhaltiges Gebäude Premium" (QNG-Premium) erfüllt werden. Hierfür muss eine Beraterin oder ein Berater für Nachhaltigkeit hinzugezogen werden. Diese begleiten den Bauprozess zusammen mit dem Energieeffizienz-Experten oder der -Expertin von Anfang an. Mit Erfüllung von QNG-Plus oder QNG-Premium werden höhere Förderungen gewährt.