In der aktualisierten "Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen" werden die Mindestanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sowie die Bestimmungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), der GEG-Normen und weiterer Regelwerke erläutert bzw. in Teilbereichen zusammengefasst. Diese ergänzenden Erklärungen zum Förderprogramm stellen somit eine zusätzliche Information für Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten sowie Fachunternehmerinnen und -unternehmern dar.
Die Version 6.0 der "Liste der technischen FAQ – Einzelmaßnahmen" finden Sie hier als Schwarzversion sowie in Kürze auch auf den Produktseiten der KfW bzw. den Programmseiten des BAFA zur BEG. Die beschriebenen Regelungen und Anforderungen können für alle Anträge ab dem 01.01.2024 verwendet werden.
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