Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck sieht wegen des Gebäudeenergiegesetzes und der geplanten EU-Gebäuderichtlinie den neuen EH 40 Standard nicht mehr in dieser Legislaturperiode.
Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket für zusätzliche Investitionen in den Wohnungsbau sowie zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Bau- und Immobilienbranche beschlossen.
Der deutsche Bundestag hat am 08.09.2023 eine Novelle des Gebäudeenergiegesetzes beschlossen. Das neue Gesetz für klimafreundliches Heizen gilt ab 01.01.2024.
Die Bundesregierung bringt einen Gesetzesentwurf auf den Weg, der die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze in allen deutschen Kommunen einheitlich regelt.
Aufgrund der seit 01.07.2023 geltenden EBW-Richtlinie benötigen Energieberatende mit einer Zulassung vom BAFA bis zum 30.06.2023 nur drei Schritte, um sich in die Expertenliste einzutragen.
EBW: Ab dem 01.07.2023 erfolgt die Antragstellung direkt durch die Beratungsempfangenden und das Zulassungsverfahren für Energieberatende geht auf die dena über.