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Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau

Bund und KfW nehmen die befristete Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten für Wohn- und Nichtwohngebäude wieder auf.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW setzen sich gemeinsam verstärkt für einen Abbau des Bauüberhangs ein: Dazu nehmen sie eine befristete Förderung des „Effizienzhaus 55“-Standards für Neubauten wieder auf. Die Förderung wird in das bestehende KfW-Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau“ (KFN) integriert. Ab dem 16.12.2025 können private und gewerbliche Investorinnen und Investoren, die Projekte bereits geplant haben und für die eine Baugenehmigung vorliegt, über ihre Hausbanken Anträge für KfW-Förderkredite stellen. Die Darlehenszinsen werden aus Mitteln des Bundes verbilligt. Kommunale Gebietskörperschaften können die Förderung in Form eines Zuschusses erhalten, der direkt bei der KfW zu beantragen ist.

Pro Wohneinheit kann ein Kreditbetrag von bis zu 100.000 Euro beantragt werden. Der Zinssatz wird am Tag des Förderstarts festgelegt und von der KfW dann auf den Produktseiten veröffentlicht. Er orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und enthält eine Zinsverbilligung aus Bundesmitteln. Die Förderung ist befristet, d. h. abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht.

Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen wird die KfW zum Start der Förderung am 16.12.2025 veröffentlichen unter:

Weitere wichtige Eckdaten der Förderung finden Sie in dieser Pressemitteilung der KfW.