Der iSFP liegt vor – wie geht es weiter?

Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan für Wohngebäude (iSFP) liegt ein Energieberatungsbericht und ein Sanierungskonzept vor. Der iSFP zeigt eine Übersicht zum optimalen Ablauf der geplanten Sanierung und bietet Umsetzungshinweise zu den empfohlenen Maßnahmen – abgestimmt auf die Bedürfnisse der Eigentümerinnen und Eigentümer des Sanierungsobjektes. Auf der letzten Seite des Dokuments „Mein Sanierungsfahrplan“ sind individuelle Hinweise zu den nächsten Schritten zu finden, um die Sanierung starten zu können.

Wenn noch grundlegende Informationen zum iSFP benötigt werden, gibt es hier mehr dazu: www.energie-effizienz-experten.de/isfp/info

Hilfe für Sanierungsförderung und -finanzierung?

Die Kosten sind ein zentraler Punkt, um sich für die energetische Sanierung zu entscheiden. Im Dokument „Mein Sanierungsfahrplan“ ist eine Kostendarstellung enthalten, in der für jedes Maßnahmenpaket die ungefähren Kosten dargestellt sind. Neben den Investitionskosten werden auch die anteiligen Sowieso-Kosten“ (Kosten, die durch Wartung und Instandhaltung ohnehin entstehen) und eine mögliche Förderung betrachtet. Darüber hinaus werden die verbrauchsabgeglichenen Energiekosten im Istzustand (vor der Sanierung) und nach Umsetzung der Maßnahmen dargelegt. (Da der tatsächliche Energieverbrauch oftmals niedriger ist als der errechnete Bedarf, werden die Energiekosten im Ist- und im Zielzustand auf Verbrauchsbasis berechnet.) 

Die zukünftig eingesparten Energiekosten stehen den Kosten gegenüber, die mit der Sanierung verbunden sind.

Wichtig zu wissen: die Expertin oder der Experte kann nur eine Einschätzung zu den Investitionskosten nach aktuellem Wissen abgeben. Die tatsächlichen Ausführungskosten hängen von den Angeboten der umsetzenden Fachfirmen ab. Es wird dazu geraten, mehrere konkrete Angebote einzuholen.

Energieeffizienz-Expertin bzw. der -Experte berät schon während der Erstellung und Übergabe des iSFP zu den aktuellen Fördermöglichkeiten. Wenn es zur Antragstellung für die Förderung von umgesetzten Einzelmaßnahmen kommt, ist die Einbindung einer Expertin oder eines Experten unbedingt erforderlich.

Die Energieberatung mit iSFP bietet die Möglichkeit für staatliche Förderung.

Förderung der Energieberatung mit iSFP

Die Energieberatung selbst wird durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert, wenn der iSFP durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten erstellt wird. Der Antrag für die Förderung soll vor Beginn der Energieberatung gestellt werden. Mehr Informationen zu Höhe der Förderung und zur Antragstellung für die Energieberatung für Wohngebäude (EBW) gibt es auf der Webseite des BAFA.

Förderung für die Umsetzung

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM)

Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können sich Eigentümer und Eigentümerinnen die schrittweise energetische Sanierung ihres Gebäudes und den Austausch der Heizung durch Investitionszuschüsse und Ergänzungskredite fördern lassen. 

Die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für energetische Maßnahmen beträgt insgesamt 30.000 Euro pro Wohneinheit. Abweichend davon erhöht sich diese Höchstgrenze auf 60.000 Euro pro Wohneinheit, wenn für die Maßnahmen ein über die „Energieberatung für Wohngebäude (EBW)“ geförderter iSFP vorliegt. 

Bei Umsetzung einer Sanierungsmaßnahme (außer Heizungstausch) aus einem vorliegenden geförderten iSFP ist ein zusätzlicher Bonus von 5 % möglich. Die Maßnahme muss hierfür innerhalb von maximal 15 Jahren nach Erstellung des iSFP umgesetzt werden. 

Zusätzlich gibt es bei der BEG EM verschiedene miteinander kombinierbare Förderboni:

  • Klimageschwindigkeits-Bonus
  • Effizienz-Bonus
  • Einkommens-Bonus

Zudem gibt für die Errichtung von neuen Biomasseheizungen ein Emissionsminderungs-Zuschlag, wenn die Heizung nachweislich einen strengen Emissionsgrenzwert erfüllt.

Diese Angaben zu den Fördermöglichkeiten in der BEG EM sind mit Stand April 2026 aufgeführt. Aktuelle und ausführliche Informationen zur Förderung von Effizienz-Einzelmaßnahmen, Förderung des Heizungstausches, Ergänzungskrediten und zu den Boni gibt es auf dieser Webseite des BMWE: www.energiewechsel.de/beg-em

Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG)

Bei der Sanierung eines Wohngebäudes zu einem Effizienzhaus gibt es staatliche Förderung durch einen zinsvergünstigten Kredit mit Tilgungszuschuss. Hierbei gilt: je niedriger die geplante Effizienzhaus-Stufe, desto höher die Energieeffizienz und umso höher die Förderung.

Die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten beträgt dabei grundsätzlich bis zu 120.000 Euro je Wohneinheit.

Zusätzlich gibt es bei der BEG WG verschiedene Förderboni:

  • Worst Performing Building-Bonus (WPB-Bonus
  • Serielles Sanieren-Bonus (SerSan-Bonus)

Zudem gibt es die Möglichkeit in der Sanierung bei Erreichen der Erneuerbaren Energien- Klasse (EE-Klasse) oder der Nachhaltigkeits-Klasse (NH-Klasse) den Fördersatz zu erhöhen.

Diese Angaben zu den Fördermöglichkeiten in der BEG WG sind mit Stand April 2026 aufgeführt. Aktuelle und ausführliche Informationen zu günstigen Krediten und Boni gibt es auf dieser Webseite des BMWE: www.energiewechsel.de/beg-wg

Weitere Hilfe für den Sanierungsstart?

Bei manchen Sanierungsprojekten ist es sinnvoll, weitere Fachleute einzubeziehen. So kann es z. B. notwendig sein, eine weitere Fachplanung oder zusätzliche Sachverständige einzubinden. Das können bspw. Architekten bei geplanten Umbauten, Statiker für die Kontrolle des Dachstuhls oder auch spezialisierte Fachplaner für eine Lüftungsanlage oder eine Wärmepumpe sein. Diese Hinweise können die begleitenden Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten auf der letzten Seite von „Mein Sanierungsfahrplan“ notieren. 

Bei einer optimalen Energieberatung hat ein ausführliches Abschlussgespräch stattgefunden, in dem nächste Schritte erläutert und offene Fragen geklärt wurden. Bestehen weiterhin Unsicherheiten kann es helfen, die Expertin oder den Experten auch mit der Baubegleitung des Sanierungsprojekts zu beauftragen. Durch die fachliche Begleitung können die Qualität der Maßnahmen gesichert sowie Risiken bei der Umsetzung minimiert werden. 

Baubegleitung durch die Expertin oder den Experten.

Wichtig zu wissen:
Wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch genommen, muss die Einhaltung der Förderanforderungen hinsichtlich der Qualität der Maßnahmen durch eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten fachlich nachgewiesen werden:

  • Bestätigung der technischen Planung (z. B. BzA – Bestätigung zum Antrag)
  • Bestätigung der korrekten Umsetzung (z. B. BnD – Bestätigung nach Durchführung).

Im Rahmen der BEG ist die Baubegleitung selbst förderfähig. Je nach Programm (z. B. BEG EM, BEG WG) wird ein prozentualer Anteil der Kosten für Fachplanung und Baubegleitung bis zu festgelegten Höchstbeträgen bezuschusst. Gefördert werden energetische Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen im Zusammenhang mit der Umsetzung von geförderten Maßnahmen. Weitere Informationen sind auf der Webseite des BAFA zu finden: www.bafa.de.

Im besten Fall begleitet eine Energieeffizienz-Expertin oder ein -Experte ein Bauprojekt von der Beratung mittels iSFP über die Planung und Vergabe bis hin zur Ausführung.

Folgende Aufgaben können Teil einer Baubegleitung sein:

  • Planungsannahmen in der Praxis sicherstellen
  • Schnittstellen zwischen Gewerken kontrollieren
  • Bauschäden und energetische Minderleistungen vermeiden (durch Baustellenbegehungen, Kontrolle der Ausführung)
  • Abweichungen frühzeitig erkennen und korrigieren
  • Dokumentation der ausgeführten Maßnahmen

Wie Fachbetriebe für die Umsetzung finden?

Für die Umsetzung der geplanten Sanierungsmaßnahmen sollten qualifizierte Fachfirmen beauftragt werden. 
Hier ein paar Hinweise, worauf dabei zu achten ist: 

  • Tipps von Nachbarn können hilfreich sein. Gute und vertrauensvolle Arbeit spricht sich herum
  • Referenzen können die Qualität der Arbeit bestätigen.
  • Zum Vergleich sollten mehrere Angebote eingeholt werden.

Sofort anfangen, Energie zu sparen?

Auch unkomplizierte, schnell umsetzbare Maßnahmen können Energiekosten senken und etwas für Wohnqualität und Umwelt tun! 

Hier gibt es Energiespar-Tipps – von günstigen Maßnahmen (zwischen 50 und 100 Euro) bis zu mittleren Investitionen (unter 1.000 Euro): www.energie-effizienz-experten.de/isfp/geringinvestive-massnahmen

Weitere Webseiten mit Informationen zum Energiesparen:

Kleine Energiespar-Maßnahmen selber umsetzen.