Seit dem 01.09.2025 gibt es mehr Flexibilität in der Wohnraumgestaltung und einen höheren Baukostenvergleichswert.
Das Programm "Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment" (KNN) hat als Fördervoraussetzung unter anderem eine Wohnflächenbegrenzung, die sich nach der Anzahl der Aufenthaltsräume bemisst. Mit der Anpassung werden Küchen und offene Küchen künftig als Aufenthaltsräume gewertet, auch wenn sie z. B. Teil des Wohnzimmers sind. KNN wird damit an die Baupraxis angepasst, die häufig bei kompakten Wohnungen die Küche offen gestaltet. Die Wohnfläche kann den Vorgaben entsprechend so etwas höher ausfallen. Dadurch wird die Flexibilität der Wohnraumgestaltung erhöht und gleichzeitig die Förderung verbessert.
Um das Programm zusätzlich attraktiver zu gestalten, wurde zuvor der Baukostenvergleichswert um 18 Prozent angehoben. Durch die Anhebung werden mehr Projekte als zuvor innerhalb der Kostengrenze realisierbar sein. Damit wird Planungssicherheit für Bauherrinnen und Bauherren geschaffen und dafür gesorgt, dass mehr bezahlbarer Wohnraum entsteht.
Diese Anpassungen gelten rückwirkend auch für bereits erteilte Förderzusagen.
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) stellt für die Antragstellenden ein Berechnungstool zur Vefügung, mit dem der Kostengrenzwert nachgewiesen werden kann. Sie finden das Tool auf auf dieser Seite.
Weitere Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung des BMWSB.