Dokumente

Hier finden Sie wichtige Formblätter und Anleitungen für die Eintragung als qualitätsgesicherte Fachkraft Heizung. Die Dokumente sind sortiert nach „Allgemeine Arbeitshilfen“ und „Allgemeine Formblätter".
 

Allgemeine Arbeitshilfen

Regelheft

Die personenbezogene Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste als Fachkraft Heizung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Bestimmungen dieses Regelhefts in der jeweils gültigen Fassung. Im Regelheft sind die Voraussetzungen für die Eintragung in die Expertenliste als Fachkraft Heizung und die Anforderungen für eine Verlängerung des Eintrags aufgeführt. Außerdem finden sich hier verschiedene Regelungen zur Überprüfung der Listeneinträge, zu möglichen Maßnahmen bei Regelverstößen, zur Beitragspflicht sowie zur Beendigung der Eintragung.

zum Regelheft Fachkräfte Heizung, gültig ab dem 20.10.2026

Checkliste

Grundlage für die Listung als qualitätsgesicherte Fachkraft Heizung ist das Regelheft für Fachkräfte Heizung. Nachfolgend zeigen wir Ihnen den Weg bis zur Eintragung.

zur Checkliste

Allgemeine Formblätter

Bestätigung der Lehrtätigkeit

Diese Erklärung dient der Fachkraft Heizung in Verbindung mit dem Zertifikat oder der Bestätigung der bestandenen Abschlussprüfung im Eintragungsverfahren gegenüber der Deutschen Energie-Agentur (dena) als Nachweis der geforderten Zusatzqualifikation, um die Lehrtätigkeit zu bestätigen in den Kategorien: Fachkraft Heizung

Formblatt: Bestätigung der Lehrtätigkeit

Bestätigung Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter für Angestellte zur Eintragung als Fachkraft Heizung in die Expertenliste

Diese Erklärung dient der Fachkraft Heizung im Eintragungsverfahren zur Energieeffizienz-Expertenliste als Nachweis, dass die erforderliche Grundqualifikation gemäß dem gültigen Regelheft erfüllt ist. Sie wird zusammen mit der gültigen Handwerkskarte der bestätigenden Betriebsleiterin bzw. des bestätigenden Betriebsleiters sowie dem Nachweis des geeigneten Berufsabschlusses der Fachkraft Heizung gegenüber der dena vorgelegt.

Formblatt: Bestätigung Betriebsleiterin bzw. Betriebsleiter für Angestellte zur Eintragung als Fachkraft Heizung in die Expertenliste

Eintragung als Fachkraft Heizung

Erforderliche Grundqualifikation zur Eintragung in die Kategorie „Fachkräfte Heizung“

Im Rahmen der neuen Kategorie „Fachkräfte Heizung“ können neben den Betriebsleiterinnen und Betriebsleitern auch die beschäftigten Fachkräfte (umsetzende Angestellte) die erforderliche Grundqualifikation zur Ausführung von Heizungsarbeiten erfüllen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Betriebsinhaber, für den sie tätig sind, in einem der unten aufgeführten zulassungspflichtigen Handwerke ordnungsgemäß eingetragen ist:

Grundqualifikation für die Eintragung