Fachkräfte Heizung: freiwillige Qualitätssicherung
Verschiedene Förderprogramme des Bundes – bspw. die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – müssen durch qualitätsgesicherte Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten begleitet werden. Diese Voraussetzungen wurden aufgestellt, um die Qualität geförderter Maßnahmen zu gewährleisten. Bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) im Bereich Heizung gilt eine Ausnahme: hier ist alternativ auch die Nachweisführung über einen Fachunternehmer oder eine Fachunternehmerin für Heizungstechnik ausreichend.
Um die Qualität beim Einbau oder der Optimierung von Heizungen weiter zu steigern, führt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) im Rahmen der Expertenliste eine neue Kategorie nachweislich qualitätsgesicherter „Fachkräfte Heizung“ ein.
Welche Aufgaben übernehmen Fachkräfte Heizung?
Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) können Fachkräfte Heizung den Austausch und Einbau von Heizungstechnik sowie Maßnahmen zur Heizungsoptimierung umsetzen. Sie unterstützen bei der Beantragung von Fördermitteln, indem sie die Bestätigungen bei der Antragsstellung sowie die Verwendungsnachweise nach Durchführung der Heizungsmaßnahme erstellen und diese bei KfW bzw. BAFA einreichen. Dazu gehören:
- Bestätigung zum Antrag (BzA bzw. (g)BzA oder technische Projektbeschreibung (TPB)
- Bestätigung nach Durchführung (BnD bzw. (g)BnD oder technischer Projektnachweis (TPN)
Im Einzelnen sollten Fachkräfte Heizung in der BEG EM folgende Leistungen kennen und sie gemäß der Technischen Mindestanforderungen (TMA), Ziffer 5.2 erbringen.
Fachkräfte Heizung unterziehen sich freiwillig einer Qualitätssicherung durch die Energieeffizienz-Expertenliste. Dafür legen sie entsprechende Ausbildungsnachweise vor, besuchen zusätzlich, umfassende Fortbildungen und legen eine Abschlussprüfung ab. Dadurch können sie nicht nur Heizungsmaßnahmen kompetent umsetzen, sondern haben auch das Gesamtsystem „Haus“ im Blick.
Wie kann ich mich als Fachkraft Heizung eintragen lassen?
Um als Fachkraft Heizung gelistet zu werden, müssen interessierte Personen eine passende Berufsqualifikation und umfangreiche Fortbildungen nachweisen.
Es können sich alle eintragen lassen, die berechtigt sind, Heizungen in Deutschland einzubauen, oder die besonders sachkundig sind, Heizungen zu optimieren. Dies ist durch die persönliche Eintragung in die Handwerksrolle oder Berechtigung zur Eintragung für das entsprechende zulassungspflichtige Gewerbe nachzuweisen. Dazu gehören u. a. Ofen- und Luftheizungsbauende, Installateure/-innen, Heizungs- und Kälteanlagenbauende, Elektrotechniker/-innen, Fernwärmemeister/-innen und Fernwärmemonteure/-innen sowie Schornsteinfeger/-innen. Eine Listung ist nur für Maßnahmen möglich, die die Fachkräfte auch selbst umsetzen dürfen. Der Nachweis erfolgt über eine Bescheinigung, die von der entsprechenden Handwerkskammer ausgestellt wurde.

Zur Eintragung in die Handwerksrolle gibt es mehrere Möglichkeiten. Dazu gehören bspw. der Erwerb eines Meistertitels oder eine entsprechende gleichwertige Berechtigung, Ausnahmebewilligung oder Ausübungsberechtigung.
Welche Inhalte vermittelt die Fortbildung zur Fachkraft Heizung?
Fachunternehmende, die ihr Know-how zu klimafreundlicher Heiztechnik und den relevanten Gebäudeschnittstellen kontinuierlich ausbauen und nachweisen, können sich zur Fachkraft Heizung fortbilden. So können sie sich in der Online-Suche für qualitätsgesicherte Fachkräfte Heizung der Energieeffizienz-Expertenliste eintragen lassen.
Standardisierte Fortbildungen zur Fachkraft Heizung beinhalten insgesamt 58 Unterrichtseinheiten (UE) á 45 min in den folgenden Themengebieten:
- Bauphysikalische Grundlagen
- Kenntnisse über den rechtlichen Rahmen der Einzelmaßnahme inkl. GEG, Energieausweisen, BEG und Technischen FAQ der Durchführer
- Beratungsfähigkeiten u. a. zu Gebäudesanierung, Wirtschaftlichkeitsaspekten von Sanierungsmaßnahmen, Energiebedarf und -verbrauch
- Wissen zu Schnittstellen zwischen Gebäudehülle und Heizungstechnik sowie deren Abhängigkeiten voneinander
- Inhalte und Systematik des individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) bzw. gleichwertiger Beratungsberichte für Wohngebäude sowie für Nichtwohngebäude (gemäß Energieberatung DIN V 18599, Modul 2)
- Ablauf des Antragsprozess in der BEG EM für Heizung
- Erstellung der notwendigen Nachweise für den Einbau von Wärmeerzeugern und der Heizungsoptimierung
Im Einzelnen müssen die folgenden inhaltlichen Bausteine mit den jeweils vorgegebenen Unterrichtseinheiten (UE) absolviert werden:

Am Ende muss eine schriftliche und mündliche Prüfung erfolgreich absolviert werden.
Wie können sich EEE als Fachkraft Heizung eintragen lassen?
Bereits eingetragene Energieeffizienz-Expertinnen und ‑Experten für die Kategorien:
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude,
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude,
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Wohngebäude Denkmal,
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) – Nichtwohngebäude Denkmal,
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Wohngebäude,
- Klimafreundlicher Neubau (KFN) – Nichtwohngebäude
haben die Anforderungen für die Zusatzqualifikation „Fachkräfte Heizung“ bereits im erforderlichen Umfang und Inhalt nachgewiesen. Sie können auf eigenem Wunsch auch in der Onlinesuche für Fachkräfte Heizung gelistet werden, wenn sie die erforderliche Grundqualifikation erfüllen.
Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten in den Kategorien:
- Energieberatung für Wohngebäude (EBW),
- Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN),
- Energieberatung DIN EN 16247 (Energieaudit),
- Energieberatung DIN V 18599,
- Energieberatung Contracting-Orientierungsberatung,
- Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft
müssen die Zusatzqualifikation für die neue Kategorie Fachkräfte Heizung komplett absolvieren.
Wie können sich Fachkräfte Heizung als EEE listen lassen?
Die Fachkräfte müssen die Grund- und Zusatzqualifikation der jeweiligen Kategorie vollumfänglich nachweisen. Die bereits absolvierten Fortbildungen der Zusatzqualifikation Fachkraft Heizung werden anerkannt.
Warum sind die Fortbildungen notwendig?
Durch die Fortbildungen erhöhen Interessenten ihre Fachkunde für die BEG EM sowie die technischen Mindestanforderungen und entwickeln so ein besseres Verständnis für das Zusammenspiel von Gebäudehülle, Lüftungsanlagen, Beleuchtungssystemen, Heizungstechnik oder Mess-, Steuer- und Regelungstechnik. Dadurch erweitern sie ihre Beratungsleistung gegenüber den Kundinnen und Kunden.
Ziel der standardisierten Fortbildungen zur Fachkraft Heizung ist es, die Umsetzungsqualität der geförderten Heizungsmaßnahmen sowie der Antragsbegleitung im Bereich Heizung insgesamt zu erhöhen.
Welche Anforderungen müssen für die Verlängerung als Fachkraft Heizung erfüllt werden?
Der Eintragungszeitraum gilt für jeweils drei Jahre. Für die Verlängerung um weitere drei Jahre ist eine Fortbildung mit zwölf Unterrichtseinheiten notwendig. Diese muss Themen gemäß des Fortbildungskatalogs für Wohn- und Nichtwohngebäude enthalten. Außerdem müssen zwei geförderte Heizungsmaßnahmen für unterschiedliche Gebäuden aus den letzten sechs Jahren als Praxisnachweise eingereicht werden.
Wo werden qualitätsgesicherte Fachkräfte Heizung sichtbar?
Bei der neuen Kategorie qualitätsgesicherter Fachkräfte Heizung, handelt es sich um qualifizierte Fachleute, nicht aber um Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten. Dieser Unterschied muss für Verbraucherinnen und Verbraucher erkennbar sein. Aus diesem Grund werden zukünftig Fachkräfte Heizung in einer separaten Onlinesuche ausgegeben.



