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Gebäudemodernisierungsgesetz verabschiedet

Der Bundestag und Bundesrat haben am 10.07.2026 das GModG verabschiedet und damit den Weg zum klimafreundlichen Heizen erleichtert.

Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) ersetzt das alte Gebäudeenergiegesetz (GEG). Das Gesetz dient dazu, Gebäude klimafreundlicher zu heizen und Hauseigentümern die Entscheidungsfreiheit für ihre Heiztechnik zu lassen. So entscheiden Eigentümerinnen und Eigentümer selbst, welche Heizung sie einbauen – auch Gas- und Ölheizungen sind wieder zulässig. Damit wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Tausch alter durch neue Heizungen deutliche Effizienzgewinne verspricht und damit die CO2-Emissionen senkt. Die Gebäudemodernisierung wird mit dem Gesetz technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher.

Auch die dafür eingesetzten Brennstoffe werden sukzessive klimafreundlicher. Wer weiterhin mit fossilen Brennstoffen heizen möchte, muss nach und nach den Anteil an grünem Öl bzw. Gas erhöhen und so zum Klimaschutz beitragen. Um die Abhängigkeit von Gas- und Ölimporten zu verringern, werden beim Betrieb neu eingebauter Gas- und Ölheizungen ab 2029 verpflichtende Anteile von Biomethan oder anderen grünen Gasen bzw. von Bioöl oder anderen grünen Flüssigbrennstoffen verlangt.

Das Gesetz tritt nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Bundesregierung und in der Pressmitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE).