Themen: Umstellung auf modellbasierte BzA im Förderprogramm KNN, Abfrage neuer Wirkungsdaten in den (g)BzA im Rahmen der BEG, Klarstellungen zu den TFAQ 12.06 und 20.08 für eine LCA, Hinweis des BAFA zum Zuwednungsbescheid für die Förderprogramme EBW und EBN, Ankündigung Wettbewerb zur EEW-Förderung
Am 16.03.2026 wurde ein aktueller Infoletter an alle eingetragenen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten versendet.
Inhalte sind Informationen über die Umstellung auf eine modellbasierte Bestätigung zum Antrag (BzA) im Programm Klimafreundlicher Neubau im Niedrigpreissegment – Wohngebäude. Außerdem die Abfrage neuer Wirkungsdaten in der Bestätigung zum Antrag (BzA) und der (gewerblichen) Bestätigungen zum Antrag ((g)BzA) im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Weiterhin gibt es Klarstellungen zu den technischen FAQ (TFAQ) 12.06 und 20.08 zur Lebenszyklusanalyse (LCA).
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat einen wichtigen Hinweis zur auflösenden Bedingung im Zuwendungsbescheid für die Programme Bundesförderung der Energieberatung für Wohngebäude (EBW) und Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme (EBN).
Und es wird auf den Wettbewerb im Rahmen der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (EEW) hingewiesen.
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