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KFN: Bund und KfW verlängern Förderung für Effizienzhaus 55-Neubauten

Förderanträge bleiben bis zur Ausschöpfung der Mittel möglich – längstens jedoch bis zum Jahresende.

Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und die KfW verlängern die im Dezember 2025 befristet eingeführte Förderung des Effizienzhaus 55-Standards für Neubauten: Das auf den Abbau des Bauüberhangs im Wohnungsbau abzielende Angebot wurde über die zunächst für den 30.06.2026 festgelegte Befristung hinaus bis zum 31.12.2026 verlängert. Die Effizienzhaus 55-Förderung ist in das bestehende KfW-Förderprogramm “Klimafreundlicher Neubau” (KFN) integriert.

Bis zum 15.06.2026 konnten rund 33.700 Wohneinheiten mit einem Kredit- und Zuschussvolumen von rund 3,2 Milliarden Euro gefördert werden. Rund 343 Millionen Euro stehen noch zur Verfügung. Die Förderung soll weiterhin möglichst mit einem Zinssatz von einem Prozent eff. p.a. (bei zehn Jahren Laufzeit und zehn Jahren Zinsbindung) abrufbar sein. Eine Aufstockung der Mittel ist nicht vorgesehen.

Die Förderung erfolgt mittels zinsverbilligter KfW-Kredite. Förderfähig sind der Neubau oder Ersterwerb von Wohn- und Nichtwohngebäuden, auch für Kommunen. Das zu errichtende Gebäude muss im Effizienzhausstandard 55 bzw. Effizienzgebäudestandard 55 mit einer Wärmeerzeugung aus 100 Prozent erneuerbaren Energien geplant sein. Es muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine gültige Baugenehmigung vorliegen, mit dem Bauvorhaben darf jedoch noch nicht begonnen worden sein.

Die Förderung ist abhängig von der Verfügbarkeit von Bundesmitteln, die die KfW zur Zinsverbilligung der Förderkredite bzw. für Zuschüsse einsetzt. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht. Die detaillierten Produktbedingungen und tagesaktuellen Zinskonditionen sind abrufbar unter:

Weitere Informationen finden Sie außerdem in dieser Pressemitteilung des BMWSB.