©© dena / photothek, Ute GrabowskyEnergieberaterin im Gespräch mit Kunden

Öffnung des BAFA-Portals für die Energieberatung

Seit 16.07.2024 ist das für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) eingerichtete BAFA-Portal auch für die Förderprogramme des Bundes für Energieberatung – Wohngebäude (EBW) und Nichtwohngebäude (EBN) geöffnet.

Anträge auf Förderung von Energieberatungen für EBW und EBN können ab diesem Zeitpunkt nur noch über das BAFA-Portal gestellt werden. Auch die dazugehörigen Unterlagen für die Verwendungsnachweise sind dort einzureichen.

Das BAFA-Portal ermöglicht eine schnelle Übersicht über diese Vorgänge und deren Status. Darüber hinaus bietet das Portal die Möglichkeit, die persönlichen Kontaktdaten zu ändern. Wurde der Antrag nicht über das BAFA-Portal, sondern mittels des bisherigen Antragsformulars gestellt, kann auch der Verwendungsnachweis nicht über das BAFA-Portal eingereicht werden. Für den Verwendungsnachweis steht in diesen Fällen wie bislang der entsprechende Link auf der Internetseite des BAFA zur Verfügung. Diese Alt-Anträge sind weiterhin nicht im BAFA-Portal zu finden.

Auf den Internetseiten www.bafa.de/ebw und www.bafa.de/ebn können Sie sich über den Stand der Einrichtung des BAFA-Portals informieren. Dort werden Sie auch künftig Merkblätter finden, welche die Antragstellung und Einreichung des Verwendungsnachweises über das BAFA-Portal erläutern.