Praxisnachweis für die Verlängerung des EBW-Förderprogramms vereinfacht einreichen
Voraussetzung um die Eintragung in der Kategorie "Energieberatung für Wohngebäude" (EBW) zu verlängern, sind der Nachweis von Fortbildungen (24 Unterrichtseinheiten) sowie ein Praxisnachweis. Als Praxisnachweis gilt eine selbst erbrachte und vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung für Wohngebäude. Dabei darf die Auszahlung der Förderung am Ablaufdatum nicht länger als sechs Jahre zurückliegen.
Den Praxisnachweis einzureichen ist ganz einfach: Loggen Sie sich in Ihr Benutzerkonto ein. Wählen Sie im Menüpunkt „Verlängerung meines Eintrags“ unter „Angaben zum Förderprogramm“ beim Punkt „Ihre Einreichungen“ den entsprechenden Praxisnachweis aus. Anschließend müssen Sie nur noch Ihre Vorgangsnummer und das Datum des Zuwendungsbescheids eingeben. Sobald Sie auf „Speichern“ klicken, ist Ihr Praxisnachweis gespeichert und kann für die Verlängerung genutzt werden. Eine Nutzung von GeDaTrans ist hier nicht notwendig.