©© Shutterstock/Matej KastelicZuhörer in einem Seminar

Praxisnahe Fortbildungen für Verlängerungen nutzbar

Mit Änderung des Regelhefts zum 01.03.2023 können ab sofort in weiteren Kategorien Verlängerungen durch praxisnahe Fortbildungen an Stelle von Praxisnachweisen erfolgen. 

Mit der Änderung des Regelhefts zum 01.03.2023 können ab sofort bei der Verlängerung der Kategorien:

  • „Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme – Energieberatung DIN 18599“ sowie
  • „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude“

ebenfalls praxisnahe Fortbildungen an Stelle von Praxisnachweisen eingereicht werden. Die praxisnahe Fortbildung hat einen Umfang von 32 Unterrichtseinheiten und enthält einen Theorie- und einen Praxisteil (weitere Details dazu siehe Regelheft, Ziffer 38). Zudem kann die praxisnahe Fortbildung für Nichtwohngebäude gemäß Ziffer 38 auch für die Verlängerung von „Energieberatung für Wohngebäude“ sowie „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude“ eingesetzt werden.

Mit der Entwicklung von praxisnahen Fortbildungen reagiert die Expertenliste auf die zum Teil sehr schwierige Situation bei der Fertigstellung von Bauprojekten und der Schwierigkeit für Expertinnen und Experten, Praxisnachweise auszustellen. Bereits seit 22.06.2020 können für die Verlängerung der Kategorien:

  • „Energieberatung für Wohngebäude“ sowie
  • „Bundesförderung effiziente Gebäude – Wohngebäude“

praxisnahe Fortbildungen statt Praxisnachweise eingesetzt werden (siehe Regelheft, Ziffer 5.1.2.1).

Bei detaillierten Fragen zu diesem Thema können Sie sich gern an das Team der Energieeffizienz-Expertenliste wenden.