Thema: Angaben zur CO2-Einsparung im TPN-Formular zum 07.04.2026 verpflichtend
Am 07.04.2026 wurde ein Sonder-Infoletter an alle eingetragenen Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten versendet.
Thema des Infoletters ist die seit 07.04.2026 verpflichtende Angabe zur CO2-Einsparung im Formular zum Technischen Projektnachweis (TPN) für die Bundesförderung für effiziente Gebäude bei Einzelmaßnahmen (BEG EM). Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erhebt diese Daten zur Energiebilanz und CO2-Einsparung bereits seit dem 19. Januar 2026. Um jedoch Verzögerungen in der Abrechnung bestehender Projekte zu vermeiden, war die Angabe der neu abgefragten Werte zunächst optional, siehe Infoletter vom 10.02.2026.
Der aktuelle Infoletter enthällt Informationen wer die Angaben zur Energieeffizienz machen muss, in welchen Fällen das nicht nötig ist und was genau abgefragt wird.
Die bestehende Anforderung geht auf europäische Vorgaben zurück, die eine bessere Datengrundlage zu Effizienzsteigerungen und zu Fördereffizienzen erforderlich machen (Art. 17 EU-Gebäudeeffizienzrichtlinie). Das erklärte Ziel vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) und dem BAFA ist, dass durch die notwendige Datenerhebung nur möglichst geringfügige, klar begrenzte zeitliche Mehraufwände für die Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten entstehen.
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