©Bildnachweis: shutterstock/Firma VPerson im Anzug steht mit Tablet in einem Industrie-Gebäude

Förderung zur Dekarbonisierung von Unternehmen ausgebaut

Das BMWK hat die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW) veröffentlicht. Im Fokus stehen insbesondere kleine Unternehmen.

Am 01.05.2023 veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die aktuelle Novelle zu „Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft“ (EEW). Das Förderangebot wurde optimiert und besonders für Kleinst- und Kleinunternehmen auch ausgebaut. Sie können nun – wie auch mittlere Unternehmen – eine Förderung des Umstiegs von fossilen Brennstoffen auf Strom beantragen. Zusätzlich zu diesem neuen Modul wurde der Förderwettbewerb der EEW ausgeweitet und Geothermie als neuer Fördergegenstand aufgenommen.

Zu den wesentlichsten Neuerungen der Förderrichtlinie im Bereich Zuschuss und Kredit zählen:

  • Einführung eines neuen, bürokratiearmen Moduls 6: Umstellung von Produktionsanlagen von Gas, Öl oder Kohle auf Strom in kleinen Unternehmen
  • Verbesserung der Förderbedingungen für Elektrifizierung von Prozesswärme in Modul 4
  • neue Förderung von Geothermieanlagen zur Prozesswärmebereitstellung in Modul 2
  • Erhöhung der Förderung für kleine Unternehmen um 10 Prozentpunkte in den Modulen 1 bis 4
  • Einführung eines Bonus bei der Förderung von Transformationskonzepten für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN)

Weitere Informationen können Sie in dieser Meldung des BMWK nachlesen.

Allgemeine Informationen zum Förderprogramm finden Sie hier.