©Bildnachweis: GettyImages-DanReynoldsPhotographyBlick durch einen hölzernen Dachstuhl in den Himmel

Neues Förderprogramm startet zum März 2023

Neues Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" (KFN) des BMWSB startet zum 01.03.2023.

Das neue Förderprogramm des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) ist ein Teilprogramm der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) und startet zum März 2023. Erstmals steht bei der Planung und Förderung eines Neubaus der komplette Lebensyklus eines Gebäudes im Fokus. Ein KFN zeichnet sich durch geringe Treibhausgas-Emissionen, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten sowie einen großen Anteil erneuerbarer Energien zur Wärme- und Stromerzeugung aus. Die Förderung wird damit einen wichtigen Beitrag leisten, die nationalen Klimaziele zu erreichen.

Im nachfolgenden Auszug aus der Pressemitteilung des BMWSB sind die wesentlichen Förderinhalte dargestellt:

  • Gefördert wird der Neubau sowie der Ersterwerb neu errichteter klimafreundlicher und energieeffizienter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen im Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard eines Effizienzhauses 40/Effizienzgebäudes 40 für Neubauten vorweisen.
  • Eine größere Unterstützung gibt es für Gebäude, die zusätzlich das Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude (QNG) erreichen.
  • Die Förderung erfolgt über zinsverbilligte Kredite zur Errichtung von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden. Investoren, Genossenschaften, Unternehmen und Privatpersonen können Anträge über ihre Förderbanken stellen.
  • Darüber hinaus erhalten Kommunen und Landkreise Investitionszuschüsse z. B. für den Bau von Wohnungen, Kindertagesstätten oder Schulen.
  • Das Förderprogramm "Klimafreundlicher Neubau" ist Bestandteil der Bundesförderung für effiziente Gebäude, bei der zwischen Förderung für Neubauvorhaben und Maßnahmen im Bestand differenziert wird.
  • Zum 01.01.2023 ist die Zuständigkeit für die Neubauförderung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz auf das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen übergegangen.
  • Mit der Durchführung des Förderprogramms hat das BMWSB die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beauftragt. Dort können künftig die Anträge für eine Förderung gestellt werden. Bis dahin ist sichergestellt, dass das Neubauförderprogramm "Effizienzhaus/Effizienzgebäude 40 Nachhaltigkeitsklasse" der BEG des BMWK weiterläuft.

Die vollständige Pressemitteilung können Sie auf der Website des BMWSB nachlesen.