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Start der reformierten Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Seit heute wird die BEG unter den Rahmenbedingungen des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes fortgesetzt.

Die am 08.07.2026 vom Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossene Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gilt ab sofort. Ihr Ziel ist es, den Energieverbrauch und die CO2-Emissionen im Gebäudesektor zu senken.

Die BEG bleibt in ihrer Grundstruktur bestehen, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW behalten ihre Zuständigkeiten. Die KfW ist für die Heizungsförderung, das BAFA für die Förderung von weiteren Effizienzmaßnahmen zuständig.

Die Förderhöhe der Heizungsförderung orientiert sich künftig noch stärker am Einkommen und an der Frage, ob Kinder in der Familie leben. Eine Grundförderung bleibt in der Heizungsförderung für alle bestehen. Neu ist eine stärkere soziale Staffelung des Einkommensbonus – kleinere Einkommen werden noch stärker gefördert. Durch einen Familienzuschlag profitieren Familien mit mindestens einem Kind zukünftig besonders. Der Klimageschwindigkeitsbonus für den zügigen Austausch alter fossiler Heizungen bleibt bestehen. Er sinkt schrittweise, um Effizienzsteigerungen anzureizen.

Auch die Sanierungsförderung wird noch zielgerichteter. Die Grundförderung in Höhe von 15 Prozent für Effizienzmaßnahmen am Gebäude bleibt für alle Antragstellenden bestehen. Ab 2027 kommt allerdings ein neuer Bonus für Effizienzmaßnahmen an energetisch sehr schlechten Gebäuden hinzu – sogenannte Worst Performing Buildings (WPB-Bonus). Durch eine schrittweise Absenkung (Degression) bei den förderfähigen Kosten von Sanierungsmaßnahmen an Mehrfamilienhäusern wird auch hier die Kosteneffizienz gestärkt. Der Bonus für individuelle Sanierungsfahrpläne (iSFP) bleibt in Höhe von 5 Prozent bestehen, allerdings werden die Anforderungen angehoben: Der iSFP-Bonus ist künftig an ein förderfähiges Mindestinvestitionsvolumen gekoppelt.

Informationen zu den jeweiligen Förderbedingungen finden Sie auf den Websites der Fördermittelgeber: bei der KfW und dem BAFA.

Details können Sie zudem in den Förderrichtlinien und den aktualisierten BEG-FAQ nachlesen.