©Bildnachweis: Maks_lab/ShutterstockKleine Holzblöcke mit schwarzen Buchstaben, die das Wort Info ergeben

Vorschau auf die BEG-Richtlinie für Einzelmaßnahmen

Informationen zur geplanten Richtlinie der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) sind jetzt online verfügbar. 

Auf der Website www.energiewechsel.de informiert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Interessierte vorab zur geplanten Förderung. Die BEG EM-Richtlinie soll voraussichtlich ab 01.01.2024 wirksam sein.

Der geplante Richtlinientext enthält die BEG EM in der vom Haushaltsausschuss des Bundestages am 17.11.2023 beschlossenen Fassung sowie die im Zuge der Einigung zum Haushalt 2024 beschlossenen Anpassungen. Der Text steht noch unter dem Vorbehalt der finalen Zustimmung des Haushaltsausschusses, die im schriftlichen Umlaufverfahren erfolgen soll. Die Veröffentlichung der Richtlinie im Bundesanzeiger ist für den 29.12.2023 vorgesehen.

Unter energiewechsel.de/beg finden Sie weitere Informationen und oft gestellte Fragen (FAQ) zur neuen Richtlinie.

Hinweis an Energieeffizienz-Expertinnen und -Experten: Die Deutsche Energie-Agentur (dena) bleibt zwischen den Jahren geschlossen. In dieser Zeit ist auch der Kundenservice der Energieeffizienz-Expertenliste nicht erreichbar. Alle aktuellen Informationen zum Thema BEG-Reform erhalten Sie unter: www.energiewechsel.de.