©Bildnachweis: web_shutterstock/Studio-HarmonyWärmepumpen vor Hauswand

KfW: Heizungsförderung für Privatpersonen startet

Am 27.02.2024 startet bei der KfW im Rahmen der Heizungsförderung die Antragstellung für Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern

Ab dem 27.02.2024 können Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutzten Einfamilienhäusern Anträge auf Förderung für den Einbau einer klimafreundlichen Heizung bei der KfW stellen. Der Bund stellt für die mit dem Heizungsaustausch verbundenen Investitionen Mittel aus dem Haushalt bereit, die durch Zuschüsse und Ergänzungskredite über die KfW ausgereicht werden. Ziel der Förderungen ist es, den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu beschleunigen und dadurch die Treibhausgas-Emissionen bei der Wärmeversorgung im Gebäudesektor zu reduzieren.

Der Start der Antragstellung für die Heizungsförderung erfolgt gestaffelt. Zunächst sind Privatpersonen antragsberechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilienhäusern in Deutschland sind. Weitere Antragstellergruppen folgen entsprechend des am 29.12.2023 nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ vorgelegten 
KfW-Förderfahrplans

Beantragung eines Förderzuschusses für den Heizungsaustausch

Die Antragstellung auf den Förderzuschuss erfolgt direkt online bei der KfW über das Kundenportal Meine.KfW.de. Voraussetzung hierfür ist ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen für den Heizungstausch, der zusammen mit dem Förderantrag einzureichen ist. Die Antragstellerinnen und Antragsteller mit förderfähigen Vorhaben erhalten direkt nach dem Antrag eine automatisierte Mitteilung über die Zusage ihres Antrags.

Für selbstgenutzte Wohngebäude mit maximal einer Wohneinheit (Einfamilienhaus) liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Kosten bei 30.000 EUR. Die Grundförderung für den Heizungsaustausch beträgt 30 % bzw. 9.000 EUR.

Darüber hinaus können beantragt werden ein:

  • Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen oder ein natürliches Kältemittel eingesetzt wird,
  • ein Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 20 % für den Austausch von funktionstüchtigen Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen oder von funktionstüchtigen Gasheizungen oder Biomasseheizungen, wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt
  • sowie ein Einkommensbonus von 30 % für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer, deren zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen 40.000 EUR nicht übersteigt. 

Die Boni sind kumulierbar. Insgesamt kann die Zuschussförderung für den Heizungstausch für private selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer allerdings maximal 70 % betragen. In diesem Falle liegt der Höchstbetrag der Förderung bei 21.000 EUR. Zusätzlich kann ein Emissionsminderungszuschlag für Biomasseheizungen, die den Emissionsgrenzwert für Staub von 2,5 mg/m3 einhalten, in Höhe von pauschal 2.500 EUR beantragt werden.
 

Die vollständige Pressemitteilung der KfW finden Sie auf der KfW-Webseite.