In der Übergangszeit der Förderbedingungen beim BAFA bis einschließlich 14.08.2022 (24 Uhr) ist die Antragstellung auf einen Antrag pro Antragsteller begrenzt.
Schwerpunkt der Förderung wird die energetische Sanierung sein. Das Ziel ist, Energiefresser auszutauschen, Häuser und Wohnungen zu sanieren und so Energiekosten zu sparen.
Die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG) hat mit dem aktuellen BEG-Reporting die Zahlen über die Förderzusagen für das 1. Quartal 2022 veröffentlicht.
Wegen des hohen Interesses war das Budget von 1 Milliarde Euro bereits kurz nach Antragsstart ausgeschöpft – Stufe 2 der Neubauförderung startet am 21.04.2022.
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Ab dem 22.02.2022 können wieder neue Anträge bei der KfW für Sanierungsmaßnahmen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gestellt werden.
Der Bund hat sich auf eine Lösung zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) durch die KfW geeinigt. Alle Anträge für BEG, die bis zum 23.01.2022 eingegangen sind, sollen bearbeitet werden.