Seit dem 01.09.2026 und noch bis zum 30.10.2026 können Unternehmen und Energieberatende wieder Anträge für energie- und ressourcensparende Investitionsvorhaben stellen.
Die Bilanz der KfW zeugt von einem starken ersten Halbjahr und einem hohen Fördervolumen im Förderschwerpunkt Energieeffizienz und Erneuerbare Energien.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde am 28.07.2026 veröffentlicht und tritt seitdem schrittweise in Kraft. Das GModG‑Infoportal gibt Orientierung.
Am 08.07.2026 hat die Bundesregierung die Eckpunkte einer Neufassung der Förderbedingungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) veröffentlicht, die ab dem 21.07.2026 gültig ist.